ZB Behinderung & Beruf 2/2020

ZB 2 I 2020 5 NEU ERSCHIENEN Blinde und sehbehinderte Menschen iBoB – Projektbilanz Nach dreieinhalb Jahren fand das Projekt „iBoB – inklusive berufliche Bildung ohne Barrieren“ des Deut- schen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS) im Februar 2020 seinen Abschluss. Im Rahmen des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Projektes iBoB entstand die erste Wei- terbildungsplattformmit barrierefreien Angeboten für blinde und sehbehinderte Menschen. Außerdem ein Kriteriensystem für die Bewertung solcher Weiterbildungsangebote, ein webbasiertes Kompetenzcoaching, ein Mentoring-Angebot für berufliche Veränderungsprozesse sowie der Lehrgang „Fit für Weiterbildung“. Alle diese Angebote werden weiter fortgeführt. Neu ist ein kostenloser Newsletter für Schwerbe- hindertenvertretungen, der regelmäßig über den Umgang mit Seheinschränkungen am Arbeitsplatz informiert und viele praktische Tipps gibt. Mehr unter: https://weiterbildung.dvbs-online.de NACHRICHTEN ZB RECHT Sozialgesetzbuch IX Zum 1. Januar 2020 trat die dritte Reformstufe des Bundesteilhabe- gesetzes (BTHG) in Kraft. Gleich- zeitig gab es Änderungen im Sozialgesetzbuch (SGB) IX, in der Schwerbehinderten-Ausgleichs- abgabeverordnung (SchwbAV) und in der Werkstättenverord- nung (WVO). Die Publikation ZB Recht SGB IX wurde entspre- chend aktualisiert und dem gesetzlich neuesten Stand angepasst. Neben dem SGB IX und den Verordnungen SchwbAV und WVO enthält die Publikation auch die Verordnungen zur Wahlordnung der Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO), zum Schwerbehindertenausweis (SchwbAwV), zur Kraftfahrzeughilfe (KfzHV) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Publikation umfasst 388 Seiten und kann heruntergela- den oder bei Ihrem Integrationsamt bestellt werden. Als PDF unter: www.integrationsaemter.de / publikationen Bestellen unter: www.integrationsaemter.de / kontakt SBV aktiv ABC Fachlexikon als Web-App Unterwegs Fachbegriffe oder Gesetze zum Thema Beschäftigung schwerbe- hinderter Menschen nachschlagen? Das geht künftig ganz einfach mit der Web-App „SBV aktiv“, die vom Smart- phone, Tablet oder auch vom Desktop- PC aus genutzt werden kann. Eine aufwendige Installation der App ist nicht nötig, es genügt die Anwendung eines gängigen Internetbrowsers. Die barrierefreie App bietet mehr als nur eine Online-Version des ABC Fachlexikons mit rund 350 Stichworten: So sind wichtige Inhalte mit Erklärvideos angereichert. Die Lexikon- beiträge können mit anderen geteilt werden, etwa per E-Mail, über Facebook oder Twitter. Und wer sich registriert, kann das Lexikon an seine persönlichen Bedürfnisse anpas- sen: zum Beispiel Textpassagen markieren, interessante Beiträge in selbst angelegten Listen speichern oder Notizen anfertigen. Kostenloser Zugang unter: https://sbvaktiv.integrationsaemter.de Fachmesse 100 Jahre Schwerbehindertenvertretung Mit dem Thema „100 Jahre Schwerbehin- dertenvertretung“ sind die Inklusionsämter der Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) auf der diesjäh- rigen REHACARE vertreten. Die Fachmesse findet vom 23. bis zum 26. September 2020 in Düsseldorf statt. Aufgrund der Corona- Pandemie sind Änderungen möglich. Deshalb ist es ratsam, sich kurzfristig im Internet zu informieren. Mehr unter: www.Inklusionsamt.lvr.de / rehacare Nachruf Dr. Hartmut Haines Am 14. April 2020 verstarb der langjährige frühere Referats- leiter im Bundesarbeitsministerium, Ministerialrat a. D., Dr. Hartmut Haines im Alter von 78 Jahren. Dr. Haines kann als einer der „Väter“ des Sozialgesetzbuches IX, das im Jahr 2001 in Kraft getreten ist, bezeichnet werden. Er hat dieses Gesetz lange mit vorbereitet und wesentlich dazu beigetra- gen, dass die Behindertenpolitik in Deutschland mit diesem Gesetz einen großen Sprung nach vorne gemacht hat. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen war mit Dr. Haines immer wieder im fachlichen Austausch, hat ihn als einen der Ansprechpartner des Bundesarbeitsministeriums außerordentlich geschätzt und wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

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