ZB Bayern 2/2020

ZB Bayern 1 I 2020 Manuel Herrmann arbeitet als Werker im Gartenbau bei der Martin GaLa-Bau GmbH. Wegen einer Lernschwäche ist er bei manchen Tätigkeiten auf seine Kollegen angewiesen. 3 vergangenen Jahr – ein Anstieg um 9,5 Millionen Euro oder 15,9 Prozent im Vergleich zum Jahr 2018. Allein die Höhe der Lohnkostenzuschüs- se belief sich im vergangenen Jahr auf insgesamt 61,8 Millionen Euro. Diese Zuschüssewerden gezahlt, wenn Arbeit- nehmer infolge ihrer Schwerbehinde- rung quantitativweniger leisten können oder am Arbeitsplatz eine überdurch- schnittliche personelle Unterstützung benötigen. Davon entfielen 15Millionen Euro auf die Inklusionsbetriebe des all- gemeinen Arbeitsmarktes, die einen besonders hohenAnteil an schwerbehin- derten Menschen beschäftigen – min- destens 30 Prozent. Arbeitsmarktprogramme: Dazu zählen beispielsweise die „Initiative Inklusion“, mit der die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinder- te Menschen gefördert wurde, die Maß- nahme „LASSE“ zur Vermittlung von schwerbehinderten Langzeitarbeitslosen in den allgemeinen Arbeitsmarkt oder das Programm „Werkstatt inklusiv“, mit dem die Schaffung sogenannter Werk- statt-Außenarbeitsplätze unterstützt wurde. Zudemengagierte sich das Inklu- sionsamt gemeinsam mit dem Bayeri- schen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales auch im Bereich der Berufsorientierung. So wird in Zusam- menarbeit mit der Arbeitsverwaltung und demKultusministeriumAbgängern von Schulen des Förderschwerpunktes „geistige Entwicklung“ durch die Maß- nahme „Übergang Förderschule Beruf“ der Einstieg in den allgemeinen Arbeits- markt erleichtert. ImRahmen der bishe- rigen Maßnahme „Berufsorientierung individuell“ wurde außerdem Berufsori- entierung für schwerbehinderte Schüler und Schülerinnen anderer Schularten angeboten. Insgesamt gab das ZBFS-Inklusionsamt 2019 für Arbeitsmarkt- und Sonderpro- gramme fünf Millionen Euro aus. In den vergangenen Jahrenentstandendadurch in Bayern 967 Außenarbeitsplätze, 551 Ausbildungsplätze und 1.630 Arbeits- plätze. Leistungen an Arbeitnehmer: Knapp 1.200Beschäftigte unterstützte das ZBFS im vergangenen Jahr mit insgesamt 6,2 MillionenEuro, umbehinderungsbeding- te Nachteile auszugleichen und die Chancen von Menschen mit Behinde- rung auf dem Arbeitsmarkt zu verbes- sern. Allein 4,2 Millionen Euro wendete das Inklusionsamt auf, umschwerbehin- derten Menschen die Kosten für eine Arbeitsassistenz zu erstatten. Arbeitsas- sistenten helfen dem Beschäftigten bei der Ausübung seiner Tätigkeit, indemsie beispielsweise bei Vorliegen von Blind- heit bzw. einer sehr starken Sehbehinde- rungUnterlagenvorlesenoder bei starken Beeinträchtigungen der Beweglichkeit Arbeitsmaterialien und Unterlagen rei- chen. Auch der Einsatz von Gebärden- sprachendolmetschern fürMenschenmit Hörbehinderung zählt dazu. Die restlichenMittel entfielen auf Quali- fizierungsmaßnahmen, Hilfen zumErrei- chen des Arbeitsplatzes und technische Arbeitshilfen. Kündigungsschutz: Schwerbehinderte Beschäftigte genießen einenbesonderen Kündigungsschutz. Ihnen darf nur mit Zustimmungdes Inklusionsamtes gekün- digt werden. Dazu prüft es, ob der Kün- digungsgrund behinderungsbedingt ist und ob der Arbeitgeber alle Möglichkei- tenausgeschöpft hat, umdiese Probleme zu beheben oder der betroffenen Person eine andere Beschäftigung imUnterneh- men anbieten kann. Dabei muss das Inklusionsamt die Interessen der beiden Seiten sorgfältig gegeneinander abwä- gen und eine einvernehmliche Lösung zwischenArbeitgeber undArbeitnehmer anstreben. Stehen die Gründe für die Kündigung nicht imZusammenhangmit der Behinderung, muss das Inklusions- amt in der Regel dem Antrag des Arbeit- gebers zustimmen. Imvergangenen Jahr schloss das ZBFS-Inklusionsamtmehr als 3.400 Verfahren ab, in 776 Fällen konnte der Arbeitsplatz erhalten werden. Fortbildungen: Die Nachfrage nach Fort- bildungen für Schwerbehindertenvertre- tungen, Betriebs- und Personalräte sowie die Arbeitgeberseitewar so großwie nie. Ausgleichsabgabe Gemäß ihrer Beschäftigungspflicht nach dem SGB IX müssen Arbeitge- ber mit 20 oder mehr Arbeitsplät- zen mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinder- ten Menschen besetzen. Erfüllen sie diese Beschäftigungsquote nicht, müssen sie eine Ausgleichs- abgabe an das Inklusionsamt entrichten. Diese beträgt pro un- besetztem Pflichtplatz 125 Euro bei einer Beschäftigungsquote von drei bis weniger als fünf Prozent, 220 Euro bei einer Quote von zwei bis weniger als drei Prozent und 320 Euro bei einer Quote von weniger als zwei Prozent (für Betriebe mit weniger als 60 Arbeitsplätzen gibt es Sonderregelungen zu diesen Beträgen). Neben den regulär angebotenen 25 Grundkursen in den sieben bayerischen Regierungsbezirken führte das ZBFS-In- klusionsamt im vergangenen Jahr vier weitereGrundkurse durch. 2.299Teilneh- mer (im Jahr 2018: 2.051) ließen sich in 135 Kursen (2018: 126) schulen. ■ Foto: Martin GaLa-Bau GmbH

RkJQdWJsaXNoZXIy NzQxMzc4