ZB Behinderung & Beruf 2/2019

EDITORIAL ZB 2 I 2019 2 Arbeitsassistenz Neue Förderempfehlungen Liebe Leserin, lieber Leser Foto: Frank Hormann G emessen an über einer Million schwerbehinder- ter Beschäftigter in Deutschland ist die Zahl von 3.700 Menschen mit Bedarf an Arbeitsassistenz viel- leicht nicht hoch. Doch für jeden Einzelnen von ihnen ist diese Hilfe von großer Bedeutung. Hängt doch nichts weniger daran als ihre Berufstätigkeit. Es sind vor allemMenschen mit einer Hör-, Seh- oder starken Körperbehinderung, die eine Arbeitsassistenz brau- chen. Die meisten sind hoch qualifiziert. Nach einer Studie von 2007 haben drei Viertel der Assistenzneh- mer Abitur und gut die Hälfte einen akademischen Abschluss. Arbeitgeber haben ein großes Interesse daran, ihre gut ausgebildeten Fachkräfte im Betrieb zu halten. Von ihrer Zustimmung hängt es ab, ob eine Assistenz am Arbeitsplatz genutzt werden darf. Gleichwohl haben Arbeitgeber auch Verpflichtungen. Nämlich wenn es darum geht, zusammen mit dem Integrati- onsamt alle Hilfen auszuschöpfen, die eine vergleichs- weise teure Arbeitsassistenz entbehrlich machen: Ist der Arbeitsplatz richtig ausgewählt? Ist die Arbeits organisation behinderungsgerecht? Was bringen - technische Arbeitshilfen? So lauten einige Fragen, die imVorfeld abgeklärt werden müssen. Schon in dieser Phase kann die Schwerbehinderten- vertretung unterstützend tätig sein. Sie ist Ansprech- partner für den schwerbehinderten Menschen und den Arbeitgeber. Sie hört zu, berät und zeigt Lösungs- wege auf. Sie informiert über Hilfen und Fördermög- lichkeiten. Damit die Vertrauensperson auch über Arbeitsassistenz ganz genau Bescheid weiß, haben wir dieses Thema zum Schwerpunkt der vorliegenden ZB gemacht. Gerade in puncto Förderung gibt es eini- ges zu beachten. Die neuen Förderempfehlungen der BIH, die wir im Internet veröffentlicht haben, geben hierüber detailliert Auskunft. Sie dienen der Orientie- rung, ersetzen aber nicht die persönliche Beratung beim zuständigen Integrationsamt. Deshalb: Kommen Sie mit Ihren Fragen und Anliegen gerne auf uns zu. Gemeinsam finden wir eine Lösung. Dr. Kathrin Baumgarten Leiterin des Integrationsamtes beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Integrationsämter & Inklusionsämter In Nordrhein-Westfalen und Bayern wurden die Integra­ tionsämter umbenannt in Inklusionsämter. Diese nehmen weiterhin die Aufgaben der Integrations­ ämter wahr. I mpressum ZB Behinderung & Beruf Herausgeber: BIH Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen im Zusammenwirkenmit der Bundesagentur für Arbeit Verlag, Herstellung,Vertrieb: UniversumVerlag GmbH, Taunusstr. 54, 65183 Wiesbaden, Telefon: 0611 9030-323, E-Mail : sabine.wolf@universum.de Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Hans-Joachim Kiefer, Gernot Leinert. Die Verlagsanschrift ist zugleich auch ladungsfähige Anschrift für die im Impressum genannten Verantwortlichen und Vertretungsberechtigten. ZB erscheint viermal jährlich und wird finanziert aus den Beiträgen der Mitglieder des Herausgebers (jährlicher Bezugspreis 3 Euro). Redaktion: Karl-Friedrich Ernst, Karls- ruhe (verantwortlich für den Inhalt), Sabine Wolf (verantwortlich für den Verlag), Gabriele Albert, Karen Guckes-Kühl, Elly Lämmlen Beirat: Christoph Beyer, Köln; Anette Bollwien, Nürnberg; Eva- Maria Jäger-Kuhlmann, Münster; Thomas Niermann, Kassel; Rosita Schlembach, Kassel; Lothar Weigel, Bayreuth; SimoneWuschech, Cottbus Reportagen und Berichte: Gabriele Albert, Eva-Maria Jäger-Kuhlmann, Elly Lämmlen Technische Herstellung: Alexandra Koch Titelfoto: Andreas Arnold Layout: Atelier Stepp, Speyer Druck: pva, Industriestraße 15, 76829 Landau/Pfalz Auflage: 199.000 Exemplare Redaktionsschluss: Mai 2019 Beilagen: Die Gesamtauflage enthält die ZB info als Beilage. Einem Teil der Auflage ist die ZB Rheinland, die ZB Baden-Württemberg und die ZB Bayern beigelegt Gedruckt auf umweltfreundlichem, chlorfrei gebleichtem Papier Nachdruck nur nach vorheriger Genehmigung von Verlag und Herausgeber gestattet. Schreibweiseweiblich/männlich: Wir bitten umVerständnis, dass aus Gründen der Lesbarkeit auf eine durchgängige Nennung der weiblichen und männlichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstver- ständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Frauen und Männer. Nachbestellungen und Adressänderungen bitte nur an das für Sie zuständige Integrationsamt (siehe Rückseite) richten.

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