Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Barrierefrei bedeutet, dass ein Internetangebot auch für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).

Unser Angebot berücksichtigt:

Einhaltung aktueller Web-Standards,

  • strikte Trennung von Inhalt und Design,
  • Verzicht auf grafische Navigationselemente und grafische Überschriften,
  • Einsatz von relativen Schriftgrößen im ganzen Internetangebot, so dass alle Schriften skalierbar sind,
  • in Tabellen Auszeichnung von Überschriften, Kopfzeilen und Vorspalten.

Wir bieten zusätzlich für die Website www.zbfs.bayern.de:

  • die Möglichkeit sich die Seite vorlesen zu lassen.
  • Die wichtigsten Informationen erhalten Sie auch  in Leichter Sprache.
  • Ein kurzes Video in Gebärdensprache erläutert die Themen und Aufgaben des ZBFS:
    Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Informationen in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung.

Zur Prüfung wurden einige repräsentative Seiten ausgewählt, d.h. einer Seitenauswahl, die möglichst alle potentiellen Barrieren erfasst, jedoch auf die Zugänglichkeit des Webauftritts als Ganzen schließen lassen sollte. Im Zugänglichkeitstest wird geprüft, inwieweit Menschen mit der Anwendung arbeiten können, wenn sie auf bestimmte Eingabe-/Ausgabemittel wie Screenreader, Bildschirmlupen, Kontrastmodus oder Tastaturbedienung angewiesen sind.

Wir achten auf inhaltliche Gesichtspunkte, wie Verständlichkeit und Benutzerfreundlichkeit.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen einiger Unvereinbarkeiten und Ausnahmen zum großen Teil mit BITV 2.0 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Einige ältere Inhalte erfüllen nicht die Vorgaben der Barrierefreiheit.

Weitgehend stellt keiner der gefundenen Mängel eine unverhältnismäßig große Belastung bei der Behebung dar. Die redaktionellen Mängel werden sukzessive, die technischen durch eine Migration für Sie behoben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung basiert auf einem BITV-Selbsttest nach www.bitvtest.de/start.html; Stand 11.04.2018.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter presse@zbfs.bayern.de.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter presse@zbfs.bayern.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Zentrum Bayern Familie  und Soziales
Kreuz 25
95445 Bayreuth
Telefon: 0921 605-3002
E-Mail:  poststelle@zbfs.bayern.de

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 10 BayDiV.
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html