Für Informationen zu der vom Bayerischen Kabinett zum 01.01.2026 beabsichtigten Weiterentwicklung des bisherigen Familien- und Krippengeldes zum Kinderstartgeld besuchen Sie bitte die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Diese wird laufend aktualisiert.
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist als Landesbehörde für den Gesetzesvollzug zuständig. Die strategische Ausrichtung der geplanten Weiterentwicklung der Leistungen obliegt dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales als federführende Behörde.
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Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist die/Ihre Landesbehörde für soziale Leistungen im Ressort/Geschäftsbereich des
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Dr. Norbert Kollmer - Präsident der Behörde
Oft gesucht
Elterngeld

Informationen rund ums Elterngeld finden Sie auf unseren Seiten zu den Familienleistungen.
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Schwerbehinderung

Was ist der Grad der Behinderung (GdB)? Wie funktioniert die Antragstellung? Rund ums Thema Schwerbehindertenrecht können Sie sich auf unseren Seiten für Menschen mit Behinderung informieren.
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Pressemitteilungen

Auf der Seite unserer ZBFS-Pressestelle finden Sie eine Bildergalerie und Pressemitteilungen zu Themen und Leistungen unserer Landesbehörde.
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Servicetelefon für Familienleistungen vor der Antragstellung
Über das Servicetelefon beantworten wir Ihnen auch ohne Termin alle Fragen rund um Familienleistungen vor der Antragstellung. (Elterngeld, Bayerisches Familiengeld und Bayerisches Krippengeld)
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Telefon: 0931 32090929
Fragen zum gestellten Antrag
Haben Sie Fragen zu Ihrem bereits gestellten Antrag? Wenden Sie sich über unser Kontaktformular an uns.
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Antworten auf Häufige Fragen - FAQ
In den FAQ unserer Fachbereiche finden Sie Antworten auf viele Fragen
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- rund um den Schwerbehinderungs-Antrag