Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) fördert im Betrieb oder in der Dienststelle die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben. Sie steht den schwerbehinderten Menschen helfend und beratend zur Seite, vertritt die berechtigten Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und stellt für erforderliche Maßnahmen bei den zuständigen Stellen einen Antrag.
(§ 178 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX)
Ab fünf schwerbehinderten Beschäftigten, die nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, besteht ein Rechtsanspruch im Betrieb oder in der Dienststelle eine Schwerbehindertenvertretung und ihre Vertretung zu wählen (§ 177 Absatz 1 SGB IX). Auf dieser Seite befinden sich unter dem Punkt SBV-Wahlen alle wichtigen Informationen zur Durchführung dieser Wahl.
Das ZBFS-Inklusionsamt bietet kostenfreie Schulungen an, in denen der gewählten Schwerbehindertenvertretung das benötigte Fachwissen für diese anspruchsvolle Aufgabe vermittelt wird. Unser Kursprogramm finden Sie unter dem Menüpunkt Schulungen. Der Arbeitgeber hat die Teilnahme an den erforderlichen Schulungen zu ermöglichen.
Kontakt
Sie können über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datengeschützte Weise Ihre sensiblen Nachrichten und Dokumente an uns übermitteln.
Informationen über das ZBFS und seine regionalen Standorte finden Sie unter Ihre Landesbehörde.
Infos für SBV-Neueinsteiger
Für frisch gewählte Vertrauensleute halten wir viele Grundkurse in unserem Schulungsangebot bereit. Nutzen Sie unbedingt diese Möglichkeit sich das fachliche Basiswissen für Ihre neue und anspruchsvolle Aufgabe anzueignen. Zusätzlich finden Sie auch auf den Webseiten der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) viele nützliche Informationen für den Einstieg in Ihr neues Tätigkeitsfeld.
Für einen guten Start in das neue Ehrenamt SBV START KOMPAKT
Hilfreiche Publikationen für die SBV finden Sie im Bereich Publikationen und Schulungen
Die folgende Seite enthält ebenfalls gute Infos für die SBV:
DGB-Bildungswerk NRW: Freistellungsratgeber SBV
Informationsportale von REHADAT
REHADAT ist ein umfangreiches Informationsportal zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Es ist vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) erstellt und wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert.
Bei REHADAT-Recht finden Sie aktuelle Rechtsprechung aus dem Arbeits- und Sozialrecht (u. a. auch zur SBV).
Teilweise veröffentlichen nachfolgende Netzwerke ihre Informationen allgemein zugänglich über ihre Webseiten, teilweise nur für ihre Mitglieder.
Arbeitsgemeinschaft der
Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden des Freistaates Bayern
- AGSV Bayern -
Arbeitsgemeinschaft der
Schwerbehindertenvertretungen Nordbayern
AGSV-Nordbayern e.V.
Arbeitskreis der
Vertrauensleute Schwerbehinderter in Schwaben e.V.
Regionales Eingliederungsmanagement Schwaben
SBV-Arbeitskreis Oberbayern
(Treffen 4x jährlich in München)
SBV-Wahlen
Die regelmäßigen Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) finden alle vier Jahre - zuletzt im Jahr 2022 - in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt.
Außerhalb dieser Zeit finden Wahlen statt, wenn
- das Amt der Schwerbehindertenvertretung vorzeitig erlischt und ein stellvertretendes Mitglied nicht nachrückt,
- die Wahl mit Erfolg angefochten worden ist oder
- eine Schwerbehindertenvertretung noch nicht gewählt ist.
Region Oberbayern
Tel.: 089 18966-2460
Region Niederbayern
Tel.: 0871 829-317 oder -477
Region Oberpfalz
Tel.: 0941 7809-4709
Region Oberfranken
Tel.: 0921 605-2818
Region Mittelfranken
Tel.: 0911 928-2516 oder -2521
Region Unterfranken
Tel.: 0931 4107-284
Region Schwaben
Tel.: 0821 5709-3023
ZB Spezial Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Alle wichtigen Informationen zur Durchführung einer SBV-Wahl finden Sie in der aktuellen Ausgabe der
ZB Spezial: Wahl der Schwerbehindertenvertretung. (nicht mehr als Druckschrift bestellbar)
Informationen der BIH
Auf den Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) finden Sie schnell die Antworten zu häufig gestellten Fragen über die SBV-Wahl. Ein Wahlkalender, Wahlplakate und Wahlunterlagen unterstützen Sie bei der Durchführung der Wahl. Der Wahlkalender lässt sich anhand eines von Ihnen vorgegebenen Wahltermins individuell generieren und enthält die von Ihnen zu beachtenden Fristen.
www.bih.de/integrationsaemter/themen-kompakt/sbv-wahl/
Mitteilung des SBV-Wahlergebnisses an das Integrations- bzw. Inklusionsamt
Bitte teilen Sie uns die bei den SBV-Wahlen gewählten Vertrauenspersonen mit. Für die Mitteilung an das zuständige Integrations- bzw. Inklusionsamt steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.