Einheitliche Ansprechstellen
für Arbeitgeber (EAA)

"Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber" informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.

Einrichtung und Aufgaben

Nach dem Teilhabestärkungsgesetz des Bundes vom 2. Juni 2021 sind Einheitliche  Ansprechstellen für Arbeitgeber ab 2022 flächendeckend einzurichten (§ 185a SGB IX). In Bayern wurden die Integrations­fachdienste vom ZBFS-Inklusionsamt mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragt.

Die Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen sind:

  • Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren,
  • Arbeitgeber als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und
  • bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.


Logo der Einheitlichen Ansprechstellen Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern sind unter der

Servicenummer  0800 90 40 001

erreichbar.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.eaa-bayern.de

 

Grundgedanke und Motivation

In Bayern gibt es nach aktueller Zählung der Bundesagentur für Arbeit knapp 28.500 private und öffentliche Arbeitgeber, die nach dem SGB IX beschäftigungspflichtig sind. Davon beschäftigen etwas mehr als 11.000 Arbeitgeber so viele schwerbehinderte Menschen, dass sie keine Ausgleichsabgabe entrichten müssen. 7.500 Arbeitgeber haben dagegen keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt, ein weiteres Drittel beschäftigt zu wenige.

Um mehr Arbeitgeber für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu gewinnen, werden ab 2022 von den Integrations- bzw. Inklusionsämtern in allen Bundesländern "Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber" eingerichtet.

Informationen zu den EAA finden Sie auch auf der folgenden Webseite der BIH:
Einheitliche Ansprech­stellen für Arbeitgeber