Prämie "Initiative Inklusion"

Über das Bund-Länder-Programm „Initiative Inklusion“ wurden seit Dezember 2011 auf Bundesebene Mittel der Ausgleichsabgabe zur Verfügung gestellt, um die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen zu verbessern.

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales stellt nach Ausschöpfung der Bundesmittel auch über 2015 hinaus Mittel der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. 

Inhalt: Für jeden neu geschaffenen Ausbildungsplatz kann der Arbeitgeber bis zu 10.000 Euro erhalten. Dies gilt auch für die erstmalige Besetzung eines bereits bestehenden Ausbildungsplatzes mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten jungen Menschen.

Primär werden Ausbildungsverhältnisse bei Arbeitgebern des allgemeinen Arbeitsmarktes gefördert, wozu auch rein betrieblich durchgeführte Sonderausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz - BBiG (§ 66 BBiG) und der Handwerksordnung - HwO (§ 42m HwO) sowie Ausbildungen in Inklusionsbetriebe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX (§ 215 ff. SGB IX) zählen. Die Prämie ergänzt die Regelleistungen der Arbeitsverwaltung.

Verfahren: Die Förderung ist  vor Beginn  eines Ausbildungsverhältnisses beim regional zuständigen ZBFS-Inklusionsamt zu beantragen.

Betriebe, die schwerbehinderte Auszubildende suchen, können sich an die örtlich zuständige Agentur für Arbeit wenden.

Antrag

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Die Telefon Telefonnummern der regional für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie nachfolgend.

Oberbayern

Telefon: 089 18966-2533

Niederbayern

Telefon: 0871 829-477

Oberpfalz

Telefon: 0941 7809-4404

Oberfranken

Telefon: 0921 605-2805, -2806, -2809

Mittelfranken

Telefon: 0911 928-2553 oder -2531

Unterfranken

Telefon: 0931 4107-283

Schwaben

Städte: A (Buchstabe A-L)
Telefon: 0821 5709-3006

Städte: A (Buchstabe M-Z)
Telefon: 0821 5709-3012

Kreise: OA
Städte: KE
Telefon: 0821 5709-3022

Kreise: A, LI, NU
Telefon: 0821 5709-3014

Kreise: DLG, GZ
Telefon: 0821 5709-3008

Kreise: OAL, MN
Städte: KF, MM
Telefon: 0821 5709-3025

Kreise: DON, AIC
Telefon: 0821 5709-3024

  

Weiterführende Informationen

Abkürzungen:
BBiG: Berufsbildungsgesetz
BMAS: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
HwO: Handwerksordnung
SGB: Sozialgesetzbuch