Die Kraftfahrzeughilfe zum Erreichen des Arbeitsplatzes
Das ZBFS-Inklusionsamt kann schwerbehinderten Selbständigen und Beamten zum Erreichen des Arbeitsplatzes Zuschüsse gewähren
- für die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs,
- für die behinderungsbedingte Zusatzausstattung und
- zur Erlangung der Fahrerlaubnis (Führerschein).
Daneben können in besonderen Härtefällen z.B. auch die Kosten für die Taxi-Benutzung, die Inanspruchnahme von Beförderungsdiensten oder die Reparatur des Kraftfahrzeugs bezuschusst werden.
Für Arbeitnehmer sind vorrangig die Rehabilitations-Träger zuständig. Wenn Sie jedoch weniger als 15 Jahre Mitglied der Rentenversicherung sind, ist regelmäßig die Arbeitsagentur für die Kfz-Hilfe zuständig. Bei über 15 Jahren müssen Sie sich regelmäßig an den Träger Ihrer Rentenversicherung wenden.
Voraussetzungen:
- Ihre Eingliederung in das Arbeitsleben stößt unter Berücksichtigung von Art oder Schwere der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten und die Leistung ist geeignet, die berufliche Eingliederung zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern.
- Sie müssen schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein, mit mindestens 15 Stunden wöchentlich beschäftigt werden und das tarifliche bzw. ortsübliche Entgelt erhalten.
- Sie müssen infolge ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sein, um ihren Arbeitsort zu erreichen. Sie müssen ein Kfz führen können oder es muss gewährleistet sein, dass ein Dritter das Kfz für sie führt.
Fristen: Der Antrag muss vor Beschaffung des Kraftfahrzeugs beim ZBFS-Inklusionsamt gestellt und die Genehmigung abgewartet werden.
Unterlagen: Das ZBFS-Inklusionsamt benötigt von Ihnen folgende Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular,
- Kopie Schwerbehindertenausweis,
- Kopie Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes,
- Kopie Führerschein,
- Kopie Kraftfahrtechnisches-Eignungsgutachten (TÜV),
- Kostenvoranschläge,
- Bewertung des zur Zeit genutzten Kraftfahrzeugs und
- Einkommensnachweis (12 Monate vor Antragstellung).
Rechtsgrundlagen:
§ 185 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
§ 20 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
§ 1 Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV)
Antrag auf Leistungen
Sie können beim ZBFS-Inklusionsamt auf sehr einfachem Weg eine Förderung beantragen, indem Sie alle Angaben in ein Online-Formular eingeben und dort direkt sowie datengeschützt als Antrag an uns übermitteln.
Alternativ können Sie auch weiterhin nachfolgendes PDF-Antragsformular nutzen. Bitte beachten Sie, dass dieses PDF-Formular aufgrund der ungeschützten Übertragung Ihrer sensiblen Daten für die Zusendung per einfacher E-Mail nicht geeignet ist.
PDF-Antragsformular (sofern Online-Antragsformular nicht genutzt wird)
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Quellenabkürzungen
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