Wohnungshilfen
Das ZBFS-Inklusionsamt kann schwerbehinderten Menschen Leistungen gewähren
- zur Beschaffung von behinderungsgerechtem Wohnraum,
- zur Anpassung seines Wohnraumes und seiner Ausstattung nach behinderungsgerechten Bedürfnissen und
- zum Umzug in eine behinderungsgerechte oder eine zum Arbeitsplatz erheblich verkehrsgünstig gelegene Wohnung.
Es können einkommensabhängige Zuschüsse, Zinszuschüsse und/oder Darlehen gewährt werden.
Vorrang der Rehabilitationsträger: Das ZBFS-Inklusionsamt kann nur für Selbständige und Beamte, für die kein Rehabilitationsträger zuständig ist, Wohnungshilfe gewähren. Für alle anderen schwerbehinderten Menschen ist der Rehabilitationsträger (Rentenversicherung, Unfallversicherung, Agentur für Arbeit, Kriegsopferfürsorge) zuständig nach § 49 Absatz 8 Nr. 6 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Leistungen der Rehabilitationsträger gehen den Leistungen des ZBFS-Inklusionsamtes vor (§ 185 Absatz 6 SGB IX).
Maßnahmen, die zur persönlichen Lebensführung gehören, eine Verbesserung der Lebensqualität bewirken oder elementaren Grundbedürfnissen entsprechen (zum Beispiel Bad, Küche, Schlafzimmer), sind nicht förderfähig.
Voraussetzungen:
Ihre Eingliederung in das Arbeitsleben stößt unter Berücksichtigung von Art oder Schwere Ihrer Behinderung auf besondere Schwierigkeiten und die Leistung ist geeignet, Ihre berufliche Eingliederung zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Sie müssen schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein, mit mindestens 15 Stunden wöchentlich beschäftigt werden und das tarifliche bzw. ortsübliche Entgelt erhalten. Bei Hilfen zur Beschaffung von Wohnraum müssen die Fördervoraussetzungen nach dem Wohnraumförderungsgesetz vorliegen.
Fristen: Sie müssen den Antrag vor der Beschaffung oder Ausstattung des Wohnraums beim ZBFS-Inklusionsamt stellen und die Genehmigung abwarten. Nach Antragstellung kann ggf. ein Antrag auf vorzeitigen Beginn der Baumaßnahme gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen: Das ZBFS-Inklusionsamt benötigt von Ihnen folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular,
- Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Gleichstellungsbescheids der Agentur für Arbeit,
- Kopie des Feststellungsbescheids des Versorgungsamts,
- Kostenvoranschläge und
- Planungsunterlagen, die den Nachweis der behinderungsgerechten Ausstattung enthalten,
- Einkommensnachweise aller in der Familie Berufstätigen für das in den kommenden 12 Monaten zu erwartende Einkommen,
- Wohnflächenberechnung,
- Finanzierungsplan und
- Finanzierungsnachweise.
Rechtsgrundlagen:
§ 185 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d SGB IX
§ 22 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Antrag auf Leistungen
Sie können beim ZBFS-Inklusionsamt auf sehr einfachem Weg eine Förderung beantragen, indem Sie alle Angaben in ein Online-Formular eingeben und dort direkt sowie datengeschützt als Antrag an uns übermitteln.
Alternativ können Sie auch weiterhin nachfolgendes PDF-Antragsformular nutzen. Bitte beachten Sie, dass dieses PDF-Formular aufgrund der ungeschützten Übertragung Ihrer sensiblen Daten für die Zusendung per einfacher E-Mail nicht geeignet ist.
PDF-Antragsformular (sofern Online-Antragsformular nicht genutzt wird)
Kontakt
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Quellenabkürzungen
BIH: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
ByAK: Bayerische Architektenkammer