Newsletter - Januar 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Januar-Ausgabe unseres Newsletters möchten wir Sie über einige Neuigkeiten aus dem Bereich Arbeitswelt & Behinderung informieren.



Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Zwei kompetente Berater

In Bayern gibt es nach aktueller Zählung der Bundesagentur für Arbeit knapp 28.500 private und öffentliche Arbeitgeber, die nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) beschäftigungspflichtig sind. Davon beschäftigen etwas mehr als 11.000 Arbeitgeber so viele schwerbehinderte Menschen, dass sie keine Ausgleichsabgabe entrichten müssen. 7.500 Arbeitgeber haben dagegen keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt, ein weiteres Drittel beschäftigt zu wenige.

Aufgrund des Teilhabestärkungsgesetzes des Bundes vom 2. Juni 2021 sind "Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber" ab 2022 flächendeckend einzurichten
(§ 185a SGB IX). Hierdurch sollen mehr Arbeitgeber für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen gewonnen werden.

In Bayern wird das ZBFS-Inklusionsamt die Integrations­fachdienste mit der Einrichtung von Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber beauftragen.



Sätze der Ausgleichsabgabe für das Erhebungsjahr 2021

Adobestock 103938897 236x155Die Sätze der Ausgleichsabgabe wurden zum 1. Januar 2021 erhöht. Diese Erhöhung wirkt sich somit ab dem Erhebungsjahr 2021 aus.
Beschäftigungspflichtige Arbeitgeber müssen bis zum 31. März 2022 eine Anzeige über die Erfüllung ihrer Beschäftigungspflicht für das Erhebungsjahr 2021 abgeben.
 

Die Ausgleichsabgabe beträgt monatlich je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz:

  • 140 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote
    von 3 % bis weniger als 5 %,
  • 245 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote
    von 2 % bis weniger als 3 %,
  • 360 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote
    von weniger als 2 %.

Weitere Informationen finden Sie auf unseren Internetseiten unter:
Arbeitswelt und Behinderung > Arbeitgeber > Ausgleichsabgabe



Werkstättenmesse 2022 findet nicht statt

Werkstättenmesse 2022

Die Werkstätten:Messe 2022 in Nürnberg findet nicht wie geplant vom 19. bis 22. Januar 2022 statt. "Dies hat die NürnbergMesse in enger Abstimmung mit dem ideellen Träger, der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM), entschieden, um dem Wunsch der Branche gerecht zu werden und gleichzeitig allen Beteiligten Planungssicherheit zu gewährleisten", so die Veranstalter in einer Pressemitteilung.

Nächster Termin für Deutschlands größte Bildungsplattform und Marktplatz im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung ist vom 19. bis 22. April 2023.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.werkstaettenmesse.de



Leistungen für schwerbehinderte Menschen online beantragen

Bildonlineantrag Adobestock 264173329 266x159Menschen mit einer Schwerbehinderung können für ihre Teilhabe am Arbeitsleben eine finanzielle Unterstützung durch das ZBFS-Inklusionsamt erhalten.
Diese Leistungen können schwerbe­hinderte Menschen jetzt auch direkt per Online-Formular beantragen.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen für Beschäftigte und Selbständige sowie die Online-Antragsformulare finden Sie auf unserer Webseite unter: Arbeitswelt und Behinderung > Beschäftigte und Selbständige.



Fahrgelderstattung an Verkehrsbetriebe

Bei unserem Online-Antrag auf Fahrgelderstattung können die Verkehrsunternehmen sich nun über ihren Account bei Mein Unternehmenskonto authentifizieren.

Logo Unternehmenskonto

Mein Unternehmenskonto ermöglicht für die Unternehmen in Deutschland die Nutzung einer einheitlichen digitalen Identität für Verwaltungsdienstleistungen und basiert auf der Technologie von ELSTER, dem Portal für elektronische Steuererklärungen.

Weitere Informationen zur Fahrgelderstattung finden Sie auf unseren Internetseiten unter: Menschen mit Behinderung > Mobilität und Verkehr > Verkehrsbetriebe



Ihr
ZBFS-Inklusionsamt

Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
www.inklusionsamt.bayern.de