Aktuelles

Am 15. Oktober findet der „Internationale Tag des weißen Stocks“ statt. Der weiße Stock hilft blinden und sehbehinderten Menschen im Alltag. Der Freistaat Bayern unterstützt diese Menschen mit dem bayerischen Blindengeld. 2023 hat die Landesbehörde ZBFS insgesamt rund 90 Millionen Euro bayerisches Blindengeld an Berechtigte ausgezahlt.

Weiterführende Infomationen erhalten Sie in unserer Pressemitteilung und auf den Seiten zum Blindengeld auf unserer Homepage.
 

Unser Tätigkeitsbericht 2023 - mit Ausblick auf 2024 wurde veröffentlicht. Themenschwerpunkt liegt auf dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – SGB XIV, das das Soziale Entschädigungsrecht seit Inkrafttreten zum 1. Januar dieses Jahres neu regelt. Wir wagen im Leitartikel einen kritischen Blick auf das SGB XIV und darauf, ob es hält, was sich viele erhofften.

 Den ausführlichen Bericht finden Sie in barrierefreier Fassung hier zum Download:  www.zbfs.bayern.de/broschueren. Direkt barrierefrei loslesen können Sie hier

Herzlich Willkommen!

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales ist Ihre Landesbehörde für soziale Leistungen im Ressort des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

Wir sind für Sie mit unseren Regionalstellen in allen bayerischen Regierungsbezirken vor Ort erreichbar - telefonisch oder schriftlich. Für die Kontaktdaten klicken Sie einfach auf der Bayernkarte in den Bezirk, in dem Sie leben. Sie erhalten so schnell die für Sie wichtigen Informationen.

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So erreichen Sie Ihr ZBFS

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Für die Familienleistungen (Elterngeld, Bayerisches Familiengeld und Bayerisches Krippengeld) hat das ZBFS darüber hinaus ein eigenes Servicetelefon eingerichtet, das Sie auch ohne Termin nutzen können. Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag jeweils zwischen 8 und 16 Uhr und am Freitag zwischen 8 und 12 Uhr unter der Nummer 0931 32090929. Wir beantworten Ihnen Fragen vor der Antragstellung! 

Haben Sie Fragen zu Ihrem bereits gestellten Antrag? Die telefonischen Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners / Ihrer Ansprechpartnerin erhalten Sie über den Zuständigkeitenfinder.

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Wir beraten Sie in den Bereichen Familienleistungen (Elterngeld, Familiengeld, Krippengeld) und Schwerbehinderung (Feststellungsverfahren, Ausweise).

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Vater spielt mit kleiner Tochter

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