ZBFS-Inklusionsamt
Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales unterstützt durch seine Leistungen die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und die Inklusion im Arbeitsleben. Es ist bei allen Fragen zur Schwerbehinderung im Berufsleben direkter Partner für Beschäftigte, für Arbeitgeber und für das betriebliche Integrationsteam.
Aufgaben
Das ZBFS-Inklusionsamt nimmt in Bayern die Aufgaben des Integrationsamtes nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) wahr.* Es ist Ihr Ansprechpartner für folgende Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht:
- finanzielle Leistungen für Arbeitgeber und schwerbehinderte Beschäftigte,
- technische Beratung sowie Begleitung durch Integrationsfachdienste,
- Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen,
- Schulungen und Informationsmaterial für das betriebliche Integrationsteam,
- Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe.
Unsere Informationen im Bereich von Arbeitswelt und Behinderung untergliedern sich in Seiten für Beschäftigte/Selbständige, in Seiten für Arbeitgeber und in Seiten für die Schwerbehindertenvertretung.
Über wichtige Neuigkeiten und Änderungen informieren wir Sie auf der Seite Aktuelles.
Kontakt
Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen und Anträgen an das ZBFS-Inklusionsamt in der für Ihren Regierungsbezirk zuständigen Regionalstelle des ZBFS. Die Kontaktdaten zu persönlichen Ansprechpartnern finden Sie auf den jeweiligen Informationsseiten.
Wir sind ...
... Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH).
Sie wollen mehr über unsere Aufgaben erfahren? Im folgenden Kurzvideo der BIH werden die Aufgaben und Leistungen der Integrationsämter vorgestellt.