Inklusionsbetriebe
Inklusionsbetriebe* sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen, unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die mindestens 30 Prozent schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 215 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) beschäftigen.
Aufbau, Erweiterung, Modernisierung sowie Ausstattung eines Inklusionsbetriebs einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und besonderer Aufwand können aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach § 217 SGB IX finanziell unterstützt werden.
Die Förderung in Bayern erfolgt nach der "Richtlinie für die Förderung von Inklusionsbetrieben". Diese Richtlinie gilt bis zum 31.12.2029.
Daneben können im Rahmen der einzelfallbezogenen begleitenden Hilfe im Arbeitsleben grundsätzlich auch die Bedürfnisse einzelner schwerbehinderter Beschäftigter berücksichtigt werden. Auch Eingliederungszuschüsse der Agenturen für Arbeit nach § 90 Sozialgesetzbuch Drittes Buch kommen in Betracht.
Informationen zur Gründung eines Inklusionsbetriebs finden Sie im nachfolgenden Leitfaden oder erhalten Sie beim Inklusionsamt bei Ihrer Regionalstelle des ZBFS.
Für Ihre Planungen weisen wir darauf hin, dass unser Verwaltungsverfahren zur Gründung eines Inklusionsbetriebes unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Antragstellung mit ein.
Gründung von Inklusionsbetrieben
Der Leitfaden enthält Informationen zur Planung und Gründung von Inklusionsbetrieben und gibt Auskunft über das Förderverfahren.
Antrag
Sie können beim ZBFS-Inklusionsamt auf sehr einfachem Weg eine Förderung beantragen, indem Sie alle erforderlichen Angaben in ein datenschutzgerechtes Online-Formular eingeben.
Alternativ können Sie auch weiterhin nachfolgende PDF-Antragsformulare nutzen. Bitte beachten Sie, dass diese PDF-Dateien für die Zusendung per einfacher E-Mail (aufgrund der ungeschützten Übertragung Ihrer sensiblen Daten) nicht geeignet sind.
► Antrag auf betriebswirtschaftliche Beratung
► Antrag auf Förderung der Investitionskosten
► Antrag auf Förderung von Personalkosten
Kontakt
Sie können über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datensichere Weise Ihre sensiblen Informationen an uns übermitteln.
Bei Fragen zu Inklusionsbetrieben können Sie sich gerne an die örtlich zuständigen Ansprechpartner des ZBFS-Inklusionsamtes wenden.
Oberbayern
Telefon: 089 18966-2462, -2534 oder -1651
Niederbayern
Telefon: 0871 829-471
Oberpfalz
Telefon: 0941 7809-4707
Oberfranken
Telefon: 0921 605-2805 oder -2809
Mittelfranken
Telefon: 0911 928-2513, -2547 oder -2541
Unterfranken
Telefon: 0931 4107-280
Schwaben
Telefon: 0821 5709-3012 oder -3008
* Der früher im SGB IX verwendete Begriff "Integrationsprojekt" ist 2018 in "Inklusionsbetrieb" geändert worden. Gleichzeitig wurde die erforderliche Mindestquote der zu beschäftigenden schwerbehinderten Menschen von 25 Prozent auf 30 Prozent erhöht.