Inklusionsbetriebe
Inklusionsbetriebe (früher Integrationsprojekte*) sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen, unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die mindestens 30 Prozent schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 215 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) beschäftigen.
Aufbau, Erweiterung, Modernisierung sowie Ausstattung eines Inklusionsbetriebs einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und besonderer Aufwand können aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach § 217 SGB IX finanziell unterstützt werden.
Die Förderung in Bayern erfolgt nach der "Richtlinie für die Förderung von Integrationsprojekten".
Daneben können im Rahmen der einzelfallbezogenen begleitenden Hilfe im Arbeitsleben grundsätzlich auch die Bedürfnisse einzelner schwerbehinderter Beschäftigter berücksichtigt werden. Auch Eingliederungszuschüsse der Agenturen für Arbeit nach § 90 Sozialgesetzbuch Drittes Buch kommen in Betracht.
Informationen zur Gründung eines Inklusionsbetriebs finden Sie im nachfolgenden Leitfaden oder erhalten Sie beim Inklusionsamt bei Ihrer Regionalstelle des ZBFS.
Gründung von Integrationsprojekten*
Der Leitfaden enthält Informationen zur Planung und Gründung von Inklusionsbetrieben (Integrationsprojekten*) und gibt Auskunft über das Förderverfahren.
Antragsformulare
Antrag auf betriebswirtschaftliche Beratung
Antrag auf Förderung der Investitionskosten
Antrag auf Förderung der Personalkosten
Kontakt
Oberbayern
E-Mail: Team45.Obb@zbfs.bayern.de
Telefon: 089 18966-2462, -2534 oder -2592
Niederbayern
E-Mail: Team45.Ndb@zbfs.bayern.de
Telefon: 0871 829-471
Oberpfalz
E-Mail: Team45.Opf@zbfs.bayern.de
Telefon: 0941 7809-4707
Oberfranken
E-Mail: Team45.Ofr@zbfs.bayern.de
Telefon: 0921 605-2805 oder -2818
Mittelfranken
E-Mail: Team46.Mfr@zbfs.bayern.de
Telefon: 0911 928-2513, -2543 oder -2547
Unterfranken
E-Mail: Team45.Ufr@zbfs.bayern.de
Telefon: 0931 4107-280
Schwaben
E-Mail: Team45.Schw@zbfs.bayern.de
Telefon: 0821 5709-3012
* Der früher im SGB IX verwendete Begriff "Integrationsprojekt" ist im Jahr 2018 in "Inklusionsbetrieb" geändert worden. Gleichzeitig wurde die erforderliche Mindestquote der zu beschäftigenden schwerbehinderten Menschen von 25 Prozent auf 30 Prozent erhöht.