Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
Die Einrichtungen zur Teilhabe von schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben wie Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke, Werkstätten und Wohnstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten können Leistungen vom ZBFS-Inklusionsamt erhalten.
Es kann die Schaffung, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung von diesen Einrichtungen gefördert werden.
Die Rechtsgrundlage für die Leistungen an Einrichtungen ist
§ 30 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV).
Kontakt
Sie können über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datensichere Weise Ihre sensiblen Informationen an uns übermitteln.
Bei Fragen zu den Werkstätten können Sie sich auch gerne an die örtlich zuständigen Ansprechpartner des ZBFS-Inklusionsamtes wenden.
Oberbayern
Telefon: 089 18966-2541
Niederbayern
Telefon: 0941 7809-4724
Oberpfalz
Telefon: 0941 7809-4724
Oberfranken
Telefon: 0941 7809-4724
Mittelfranken
Telefon: 0911 928-2543
Unterfranken
Telefon: 0931 4107-280
Schwaben
Telefon: 0821 5709-3010
Das Werkstätten-Portal von REHADAT liefert umfassende Informationen über die Werkstätten für behinderte Menschen und stellt eine komfortable Suchmöglichkeit nach Werkstätten und Produkten bereit.
REHADAT Werkstätten-Portal