Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Die Einrichtungen zur Teilhabe von schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben wie Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke, Werkstätten und Wohnstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten können Leistungen vom ZBFS-Inklusionsamt erhalten.

Es kann die Schaffung, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung von diesen Einrichtungen gefördert werden.

Die Rechtsgrundlage für die Leistungen an Einrichtungen ist
§ 30 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV).

 

Kontakt

Sie können über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datensichere Weise Ihre sensiblen Informationen an uns übermitteln.

Bei Fragen zu den Werkstätten können Sie sich auch gerne an die örtlich zuständigen Ansprechpartner des ZBFS-Inklusionsamtes wenden.

Oberbayern

Telefon: 089 18966-2541

Niederbayern

Telefon: 0941 7809-4724

Oberpfalz

Telefon: 0941 7809-4724

Oberfranken

Telefon: 0941 7809-4724

Mittelfranken

Telefon: 0911 928-2543

Unterfranken

Telefon: 0931 4107-280

Schwaben

Telefon: 0821 5709-3010


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Das Werkstätten-Portal von REHADAT liefert umfassende Informationen über die Werkstätten für behinderte Menschen und stellt eine komfortable Suchmöglichkeit nach Werkstätten und Produkten bereit.
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