Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen
Sie möchten die Befugnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Sozialpädagogin“ oder „Staatlich anerkannter Sozialpädagoge“ erlangen.
Nur geeignete ausländische Studienabschlüsse aus dem Bereich der Sozialpädagogik/Sozialen Arbeit können zur staatlichen Anerkennung führen.
Anerkennungslotse
Prüfen Sie mit unserem Anerkennungslotsen, ob Sie einen Antrag auf staatliche Anerkennung stellen sollten.
Besonderheiten im Bereich Sozialpädagogik / Soziale Arbeit
Es sind Kenntnisse der bedeutsamen deutschen Rechtsgebiete und Kenntnisse für die Verwaltung nachzuweisen. Fehlen solche Kenntnisse, können sie in entsprechenden Anpassungsmaßnahmen erworben werden.
Zudem sind deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf B2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.
Ausschluss der Anerkennung
Personen, die sich bestimmter Straftaten schuldig gemacht haben, können die Berufsberechtigung nicht erhalten.
Eine Aufzählung der relevanten Straftatbestände im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) können Sie dem Merkblatt entnehmen.