Fragen zur Antragstellung
Wie bekomme ich einen Antrag?
- Es steht Ihnen ein komfortabler Onlineantrag zur Verfügung. Hier erleichtern Ausfüllhilfen die Antragstellung. Folgefragen werden jeweils auf Ihre vorherigen Antworten abgestimmt. Die Anzahl der von Ihnen zu beantwortenden Fragen reduziert sich hierdurch erheblich. Anhand einer Checkliste können Sie sofort die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen überprüfen. Damit kann schneller eine Zahlung erfolgen.
- Wollen Sie die Vorteile des Onlineantrags nicht nutzen, steht Ihnen das Antragsformular mit weiteren Fragebögen zum Herunterladen zur Verfügung.
Wo beantrage ich Elterngeld?
Das Elterngeld ist nach der Geburt des Kindes schriftlich beim ZBFS zu beantragen.
In jedem Regierungsbezirk befindet sich eine Regionalstelle des ZBFS. Zuständig ist die Regionalstelle, in dessen Regierungsbezirk das Kind zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung seinen Wohnsitz hat.
Sie können auch einfach mit Hilfe unseres Service-Tools Ihre zuständige Regionalstelle (ggf. mit Außenstelle) ermitteln.
Bei einer Entsendung, Abordnung, Versetzung oder Abkommandierung ohne Wohnsitz in Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland oder hilfsweise nach dem Sitz der entsendenden Stelle.
Wie beantrage ich Elterngeld?
Das Elterngeld ist schriftlich zu beantragen. Bitte verwenden Sie hierzu vorzugsweise unseren Onlineantrag.
Für eine rechtswirksame Antragstellung ist ein unterschriebener Antrag erforderlich. Der Antrag ist grundsätzlich von beiden Elternteilen zu unterschreiben (Ausnahme: Alleinerziehende). Auf Wunsch wird Ihnen die Druckversion des ausgefüllten Onlineantrags übersandt.
Welche Fristen muss ich bei der Antragstellung beachten?
Das Elterngeld kann frühestens ab Geburt des Kindes beantragt werden. Es wird nach Lebensmonaten gezahlt.
Die Zahlung erfolgt rückwirkend nur für drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat der Antragstellung.
Beispiel:
- Geburt des Kindes: 10.07.2019
- 1. Lebensmonat 10.07.2019 bis 09.08.2019
- 2. Lebensmonat 10.08.2019 bis 09.09.2019
- 3. Lebensmonat 10.09.2019 bis 09.10.2019
- 4. Lebensmonat 10.10.2019 bis 09.11.2019
- 5. Lebensmonat 10.11.2019 bis 09.12.2019
- 6. Lebensmonat 10.12.2019 bis 09.01.2020
usw.
Der Antrag geht am 15.12.2019, also im sechsten Lebensmonat, beim ZBFS ein.
Ab Beginn dieses Lebensmonats (10.12.2019) wird Elterngeld rückwirkend für drei Lebensmonate gezahlt. Elterngeld kann somit frühestens ab 10.09.2019
(3. Lebensmonat) gezahlt werden.
Zur Unterstützung steht Ihnen auch unser Lebensmonatsrechner zur Verfügung.
Wann ist der Antrag rechtswirksam gestellt?
Maßgeblich ist der Antragseingang
- beim ZBFS oder
- einer Gemeinde oder
- einem Leistungsträger im Sinne des § 16 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I).
Antragsteller, die sich im Ausland aufhalten, können den Antrag bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik im Ausland fristwahrend abgeben.
Entscheidend ist der tatsächliche Eingang bei einer der genannten Stellen.