Fragen zur Höhe

Wie hoch sind das BasisElterngeld und das ElterngeldPlus?

Das BasisElterngeld beträgt mindestens 300 Euro monatlich, das ElterngeldPlus mindestens 150 Euro monatlich (Mindestbetrag).

Liegt im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes Erwerbseinkommen vor, kann sich ein BasisElterngeld von monatlich bis zu 1.800 Euro bzw. ein ElterngeldPlus von monatlich bis zu 900 Euro (Höchstbeträge) errechnen.

Erhöht sich das Elterngeld bei Mehrlingen?

Eltern von Mehrlingen haben einen Elterngeldanspruch pro Geburt und nicht für jedes Mehrlingskind. Sie erhalten jedoch zusätzlich einen Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro monatlich beim BasisElterngeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind. Der Mehrlingszuschlag halbiert sich beim ElterngeldPlus und beträgt 150 Euro monatlich.

Beispiel:
Bei einer Zwillingsgeburt würde sich ein Anspruch aufgrund einer vorausgegangenen Erwerbstätigkeit beispielsweise von 700 Euro BasisElterngeld errechnen. Dieser Betrag erhöht sich durch den Mehrlingszuschlag auf 1.000 Euro.

Wann wird ein Geschwisterbonus gezahlt?

Der Geschwisterbonus beträgt zehn Prozent des zustehenden Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro monatlich beim BasisElterngeld sowie mindestens 37,50 Euro monatlich beim ElterngeldPlus. Er wird gezahlt, wenn

  • der Elternteil mit zwei Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder
  • mit drei oder mehr Kindern, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

in einem Haushalt lebt.

Für Kinder mit Behinderung erhöht sich die Altersgrenze auf 14 Jahre.

Das neu geborene Kind wird bei der Zahl der Kinder mitgezählt. Mehrlinge untereinander lösen keinen Anspruch auf einen Geschwisterbonus aus.