Fragen zur gesetzlichen Sozialversicherung

Bin ich während der Elternzeit in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei weiterversichert?

Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse (entsprechend auch Pflegekasse) bleiben weiter versichert, wenn sie

  • Elterngeld (BasisElterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus) beziehen oder
  • sich in Elternzeit befinden.

Beitragsfrei versichert ist ein Elternteil, wenn er

  • Elterngeld (BasisElterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus) bezieht und
  • keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen hat.

Beginn und Ende des Elterngeldbezuges wird dem Krankenversicherungsträger durch die zuständige Regionalstelle des ZBFS mitgeteilt.

Für die Dauer der Elternzeit besteht Beitragsfreiheit, wenn vor Geburt des Kindes

  • eine versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde oder
  • Versicherungspflicht aus anderen Gründen bestand (beispielsweise Bezug von Arbeitslosengeld I).

Die Regelung über die Weiterversicherung gilt nicht für privat oder freiwillig Versicherte.
 

Wie wirkt sich die Elternzeit auf meine Rente aus?

Für ab 1992 geborene Kinder werden drei Erziehungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Die Erziehungszeit wird dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat. Ein Wechsel der Zuordnung ist möglich.

Nehmen Mutter und Vater gleichzeitig Elternzeit, wird diese grundsätzlich nur einem der Elternteile zugerechnet. Die Eltern können in diesem Fall selbst bestimmen, bei wem die Eltzernzeit anerkannt wird. Haben die Eltern eine übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben, ist die Erziehungszeit der Mutter zuzuordnen.

Auskünfte hierzu erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.