Weitere Fragen

Wie kann ich den Bezug von Elterngeld bei anderen Behörden nachweisen?

Ihr Anspruch auf Elterngeld wird durch einen Bewilligungsbescheid der zuständigen Regionalstelle des ZBFS festgestellt. Durch Vorlage des Bescheides können Sie Dauer und Höhe des Elterngeldbezuges anderen Behörden gegenüber jederzeit belegen. Bewahren Sie die Unterlagen bitte sorgfältig auf.

Wie kann ich zur Beschleunigung der Bearbeitung beitragen?

Nutzen Sie unseren Onlineantrag. Dieser unterstützt Sie bei der Beantwortung und listet über eine Checkliste die einzureichenden Unterlagen genau auf. Unser Flyer gibt Ihnen nochmals eine Übersicht zu den wesentlichen Vorteilen.

Energiepreispauschale und Elterngeld - was gilt für mich?

Einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen wird im Jahr 2022 einmalig eine steuerpflichtige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro brutto als staatliche Sozialleistung gewährt (§§ 112 ff. Einkommensteuergesetz – EStG).

Eine Auszahlung mit dem Elterngeld bzw. durch das ZBFS erfolgt in keinem Fall.

Zur Feststellung der Anspruchsberechtigung kann es aber erforderlich sein, gegenüber dem Arbeitgeber oder dem Finanzamt den Elterngeldbezug im Jahr 2022 nachzuweisen. Dieser Nachweis kann über den jeweiligen Elterngeldbescheid geführt werden. Eine gesonderte Bescheinigung über den Elterngeldbezug wird nicht ausgestellt.

Die Energiepreispauschale wirkt sich nicht auf die Höhe des Elterngeldes aus. Der Zufluss im Bezugszeitraum des Elterngeldes muss der Elterngeldstelle daher nicht angezeigt werden.

Weitere Hinweise und Informationen enthalten die FAQ „Energiepreispauschale (EPP)“ des Bundesministeriums der Finanzen.