Fragen zur Zahlung

Wann wird Elterngeld gezahlt?

Das Elterngeld wird im Laufe des jeweiligen Lebensmonats des Kindes gezahlt. Der Zahlungstermin richtet sich nach dem Geburtstag des Kindes.
In der Regel erfolgt die laufende Zahlung innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Lebensmonats. Ausnahmen, zum Beispiel nach Feiertagen und Wochenenden, sind möglich.

In welchen Fällen wird Elterngeld vorläufig gezahlt?

Das Elterngeld wird vorläufig gezahlt, wenn

  • die maßgebliche Einkommensgrenze im Kalenderjahr vor der Geburt möglicherweise überschritten wird (= das Überschreiten kann nicht ausgeschlossen werden),
  • Gewinneinkünfte zu berücksichtigen sind und der maßgebliche Einkommensteuerbescheid noch nicht vorliegt,
  • die berechtigte Person im Bezugszeitraum von BasisElterngeld und/oder ElterngeldPlus voraussichtlich Einkommen haben wird oder
  • (Partnerschafts-)Bonus beantragt wird.

Das zustehende Elterngeld wird nach Vorlage

  • des maßgeblichen Einkommensteuerbescheides
  • der Lohn- und Gehaltsabrechnungen für den Bezugszeitraum

endgültig berechnet. Zu Unrecht vorenthaltenes Elterngeld wird nachgezahlt. Zuviel gezahltes Elterngeld ist zurückzuzahlen. 

Kann das Elterngeld gepfändet werden?

Bis zur Höhe des Mindestbetrages ist Elterngeld nicht pfändbar.

Wird das Konto gepfändet, auf das Elterngeld überwiesen wird, ist zu beachten:

  • Bei Überweisung auf ein Pfändungsschutzkonto ist das Elterngeld nicht im pfändungsfreien Betrag enthalten. Es ist bei einer Kontenpfändung nicht geschützt. Eine Erhöhung des pfändungsfreien Betrages kann beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragt werden.
  • Bei Überweisung auf ein anderes Konto ist das Elterngeld nicht vor dem Zugriff des Gläubigers geschützt.