Zusatzinformationen Einkommen

Bitte beachten Sie, dass sich die Beratung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zum Bayerischen Krippengeld nur auf allgemeine Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen beschränkt. Insbesondere die Beantwortung von steuerlichen Einzelfragen zum Einkommen ist nicht möglich.

Sie müssen das Einhalten bzw. Überschreiten Ihrer Einkommensgrenze im Rahmen der Antragstellung eigenverantwortlich feststellen und dem ZBFS gegenüber verbindlich erklären. Die Auswertung von Einkommensunterlagen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZBFS ist deshalb nicht vorgesehen; bitte sehen Sie daher von einer Übermittlung ab. Sofern Sie trotzdem Einkommensunterlagen an das ZBFS übermitteln, werden diese nicht ausgewertet und an Sie zurückgesendet.

Möglicherweise können Sie aktuell noch nicht eindeutig feststellen, ob Ihr Einkommen Ihre Einkommensgrenze einhält oder überschreitet. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, das Krippengeld zu einem späteren Zeitpunkt zu beantragen. Der Antrag wirkt maximal zwölf Monate zurück. Er muss jedoch spätestens am 31. August des Kalenderjahres beim ZBFS eingehen, in dem das Kind (für das Sie Krippengeld beantragen) das dritte Lebensjahr vollendet.

Nähere Erläuterungen zur Einkommensgrenze sowie zur rückwirkenden Antragstellung finden Sie in den Hinweisen zum Antrag.