Bayerisches Landesjugendamt
Das Bayerische Landesjugendamt (BLJA) ist die zentrale Fachbehörde der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern. Die Aufgaben des Landesjugendamtes sind in erster Linie die Unterstützung der Jugendämter und freien Träger vor Ort und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe.
Schwerpunkte
Die wichtigsten Aufgaben des BLJA sind:
- die Qualitätsentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern
- die Beratung der 96 örtlichen Jugendämter
- die Ausarbeitung von Empfehlungen, Stellungnahmen, Arbeitshilfen, Konzepten für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe
- die Förderung der Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe (Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände)
- Jugendhilfeplanung und -berichterstattung
- die Fortbildung für Fachkräfte in Jugendämtern und bei freien Trägern,
- die Durchführung von Aufgaben des Jugendmedienschutzgesetzes und anderer Jugendschutzgesetze.
- die zentrale Adoptionsstelle (Auslandsadoptionen, komplizierte Fälle, Herkunftssuche und Aufsicht)
Das BLJA verwirklicht außerdem zahlreiche Modellprojekte, die die Jugendämter unmittelbar für ihre Arbeit nutzen können. Ein Beispiel dafür ist die Jugendhilfeberichterstattung (JuBB) in Bayern.
Organisation
Seit 2005 ist das Bayerische Landesjugendamt Teil des ZBFS.
Das Bayerische Landesjugendamt ist zweigliedrig aufgebaut: Es besteht aus der Verwaltung des Landesjugendamtes und dem Landesjugendhilfeausschuss.
Die Verwaltung führt die laufenden Geschäfte durch, der Ausschuss befasst sich mit allen grundlegenden Fragen der Kinder- und Jugendhilfe. Er erarbeitet und beschließt Grundsätze und Empfehlungen.