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Kraftfahrzeughilfe
Wenn ein Kraftfahrzeug infolge einer Behinderung nicht nur vorübergehend zum Erreichen des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes erforderlich ist, können schwerbehinderte Menschen verschiedene Kraftfahrzeughilfen erhalten. Voraussetzungen, Antragstellung und Leistungsumfang sind durch die Kraftfahrzeughilfeverordnung geregelt. Das ZBFS-Inklusionsamt kann nur fördern, sofern kein vorrangiger Rehabilitationsträger zuständig ist.
Das ZBFS-Inklusionsamt kann schwerbehinderten Selbständigen und Beamten zum Erreichen des Arbeitsplatzes Zuschüsse gewähren
- für die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs,
- für die behinderungsbedingte Zusatzausstattung und
- zur Erlangung der Fahrerlaubnis (Führerschein).
Daneben können in besonderen Härtefällen z.B. auch die Kosten für die Taxi-Benutzung, die Inanspruchnahme von Beförderungsdiensten oder die Reparatur des Kraftfahrzeugs bezuschusst werden.
Für Arbeitnehmer sind vorrangig die Rehabilitations-Träger zuständig. Wenn Sie jedoch weniger als 15 Jahre Mitglied der Rentenversicherung sind, ist regelmäßig die Arbeitsagentur für die Kraftfahrzeughilfe zuständig. Bei über 15 Jahren müssen Sie sich regelmäßig an den Träger Ihrer Rentenversicherung wenden.
Voraussetzungen
- Ihre Eingliederung in das Arbeitsleben stößt unter Berücksichtigung von Art oder Schwere der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten und die Leistung ist geeignet, die berufliche Eingliederung zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern.
- Sie müssen schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein, mit mindestens 15 Stunden wöchentlich beschäftigt werden und das tarifliche bzw. ortsübliche Entgelt erhalten.
- Sie müssen infolge ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sein, um ihren Arbeitsort zu erreichen. Sie müssen ein Kraftfahrzeug führen können oder es muss gewährleistet sein, dass ein Dritter das Kraftfahrzeug für sie führt.
Fristen
Der Antrag muss vor Beschaffung des Kraftfahrzeugs beim ZBFS-Inklusionsamt gestellt und die Genehmigung abgewartet werden.
Unterlagen
Das ZBFS-Inklusionsamt benötigt von Ihnen folgende Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular,
- Kopie Schwerbehindertenausweis,
- Kopie Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes,
- Kopie Führerschein,
- Kopie Kraftfahrtechnisches-Eignungsgutachten (TÜV),
- Kostenvoranschläge,
- Bewertung des zur Zeit genutzten Kraftfahrzeugs und
- Einkommensnachweis (12 Monate vor Antragstellung).
Antrag auf Leistungen
Online-Antrag

Sie können beim ZBFS-Inklusionsamt auf sehr einfachem Weg eine Förderung beantragen, indem Sie alle Angaben in ein Online-Formular eingeben und dort direkt sowie datengeschützt als Antrag an uns übermitteln.
PDF-Antragsformular

Alternativ können Sie auch weiterhin nachfolgendes PDF-Antragsformular nutzen. Bitte beachten Sie, dass diese PDF-Datei für die Zusendung per einfacher E-Mail (aufgrund der ungeschützten Übertragung Ihrer sensiblen Daten) nicht geeignet ist.
PDF-Antragsformular (sofern das Online-Antragsformular nicht genutzt wird)
Antrag in Leichter Sprache

Der Antrag auf finanzielle Hilfen für eine Arbeits-Assistenz steht auch in Leichter Sprache zur Verfügung.
Hinweise zum Datenschutz in Leichter Sprache:
PDF-Datenschutzformular Arbeitgeber in Leichter Sprache
PDF-Datenschutzformular Arbeitnehmer in Leichter Sprache
Kontakt
Sie können über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datengeschützte Weise Ihre sensiblen Nachrichten und Dokumente an uns übermitteln.
Informationen über das ZBFS und seine regionalen Standorte finden Sie unter Ihre Landesbehörde.
Telefonische Ansprechpartner
Landkreise/Städte | Telefon |
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Stadt München - Buchstabe A, D, G, W, X, Y | 089 18966-1225 |
Stadt München - Buchstabe B, T | 089 18966-2537 |
Stadt München - Buchstabe C, E, F, K, S | 089 18966-2424 |
Stadt München - Buchstabe H, P, V | 089 18966-1611 |
Stadt München - Buchstabe I, J, O | 089 18966-1617 |
Stadt München - Buchstabe L, N | 089 18966-2547 |
Stadt München - Buchstabe M, R, U | 089 18966-1545 |
Stadt München - Buchstabe Q | 089 18966-2533 |
Stadt München - Buchstabe Z | 089 18966-1407 |
Landkreis München, PAF, WM | 089 18966-1407 |
AÖ | 089 18966-2507 |
BGL, EBE, GAP, LL | 089 18966-1225 |
DAH | 089 18966-2547 |
ED, FFB, FS, STA, TÖL | 089 18966-2455 |
EI, MB, RO | 089 18966-2424 |
IN | 089 18966-1617 |
MÜ | 089 18966-1545 |
ND | 089 18966-2533 |
TS | 089 18966-1611 |
Landkreise/Städte | Telefon |
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Stadt Landshut, PAN, REG | 0871 829-472 |
Landkreis Landshut, FRG, KEH | 0871 829-408 |
DEG | 0871 829-491 |
DGF, Landkreis Passau | 0871 829-474 |
Stadt Passau | 0871 829-473 |
SR | 0871 829-471 |
Telefon: 0941 7809-4705 oder -4724
Landkreise/Städte | Telefon |
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BA, LIF, KU | 0921 605-2809 |
BT | 0921 605-2806 |
CO, FO, HO, WUN | 0921 605-2821 |
KC | 0921 605-2805 |
Telefon: 0911 928-2515
Landkreise/Städte | Telefon |
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Stadt Würzburg | 0931 4107-284 |
Landkreis Würzburg, Röhn/Grabfeld | 0931 4107-240 |
AB, MIL | 0931 4107-283 |
HAS, KG, SW | 0931 4107-288 |
Telefon: 0821 5709-3008 oder -3014