Antrag
Sie können den Antrag online stellen oder ein Antragsformular im pdf-Format herunterladen und uns mit der Post schicken.
Wegen technischer Arbeiten kann es derzeit zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung kommen. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Der schnelle Weg zum Antrag
- Bereiten Sie notwendige bzw. vorhandene Unterlagen (Arztberichte, ggf. Vollmacht, etc.) schon vor dem Ausfüllen des Antrags vor (einscannen, abfotografieren, abspeichern) und halten Sie bei einem Neufeststellungsantrag ggf. Ihr bereits vorhandenes Aktenzeichen bereit.
- Sie können Unterlagen am Ende des Formulars hochgeladen, die Größe ist dabei auf 10 MB je Datei begrenzt.
- Einwillungsungserklärungen für eine Schweigepflichtsentbindung Ihrer Ärztinnen bzw. Ärzte können Sie direkt im Verfahren herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und anschließend wieder hochlanden.
Hinweis: Ohne eine von Ihnen unterschriebene Einwilligungserklärung können wir bei Ihren behandelnden Ärzten keine Befunde/Stellungnahmen anfordern. Alternativ können Sie Befunde selbst zusammentragen und einreichen. Für Sie können dann ggf. Kosten entstehen. - Sie können das Onlineformular mit Registrierung aber auch ohne Anmeldung ausfüllen. Wenn Sie sich regestrieren, können Sie den Antrag zwischenszeitlich abspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiter ausfüllen. Ohne Registrierung ist zwischenspeichern nicht möglich. Falls Sie den Antrag dann nicht in einer Sitzung ausfüllen und absenden, müssen Sie nach der Unterbrechung neu starten.
- Nutzen Sie den Button "im Antrag navigieren", um zwischen einzelnen Seiten zu wechseln, um beispielsweise auf bereits ausgefüllen Formularseiten Ergänzungen einzutragen.
Antrag auf Ausstellung eines Ausweises
Wenn für Sie bereits ein Grad der Behinderung festgestellt wurde und Sie nur einen Schwerbehindertenausweis brauchen (erstmalig oder als Ersatz für einen verlorengegangenen Ausweis), können Sie den Ausweis über unser Kontaktformular beantragen und ein Lichtbild für den Ausweis hochladen.
Wenn Sie in dem Kontaktformular nach Ihrem Anliegen gefragt werden, wählen Sie bitte aus "Bildupload zum Schwerbehindertenausweis".
Was Sie beim Ausfüllen des PDF-Antrags beachten sollten, erfahren Sie in den Hinweisen zur Antragstellung.
Technische Hinweise zum PDF-Antrag:
Das PDF-Antragsformular können Sie am Bildschirm ausfüllen. Sie können es auch ausdrucken und zum Zweck der späteren Weiterbearbeitung oder Archivierung auf Ihrem Computer speichern.
Dazu müssen Sie es von unserer Website zuerst heruntergeladen und dann mit dem richtigen Programm bzw. der richtigen App bearbeiten.
Adobe Acrobat Reader DC
Der PDF-Antrag kann mit allen gebräuchlichen PDF-Anzeigeprogrammen, wie sie z. B. in Browsern integriert sind, dargestellt werden. Wir empfehlen aber den Adobe Acrobat Reader, ein Programm das Sie sich für MacOS und Windows kostenlos z. B. von get.adobe.com/de/reader/otherversions/ herunterladen und installieren können.
Für die Mobilplattformen Android und iOS bekommen Sie die App ebenfalls kostenlos im jeweiligen App-Store.
Download, Öffnen, Speichern
Laden Sie sich das Antragsformular herunter (z. B. in Windows mit einem Rechtsklick und „Ziel speichern unter…“) und öffnen Sie es anschließend aus dem beim Download benutzten Verzeichnis (z. B. Downloads). Jetzt können Sie die Eingabefelder des Antrags ausfüllen und ihn auch auf Ihrem Gerät speichern. Anschließend drucken Sie den Antrag bitte aus, unterschreiben ihn und senden ihn uns zu.
Bitte senden Sie das Antragsformular und alle anderen Unterlagen immer an folgende Anschrift:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Scanstelle Regensburg
93044 Regensburg
Was ist vor der Antragstellung zu beachten?
Für die Prüfung der geltend gemachten Gesundheitsstörungen benötigen wir medizinische Unterlagen.
Wenn Sie dem Antrag medizinische Unterlagen, die Ihnen vorliegen oder die Sie sich besorgen können, gleich beifügen, können Sie das Verfahren damit wesentlich beschleunigen. Krankenhaus- und Reha-Entlassungsberichte sowie Pflegegutachten sind für uns besonders hilfreich.
Wir empfehlen, die betreffenden Ärzte vorab über die Antragstellung zu informieren sowie sich bei Ihrem Hausarzt aktuelle medizinische Unterlagen (auch dem Hausarzt vorliegende Facharztbefunde) kopieren zu lassen und gleichzeitig mit dem Antrag einzusenden. Die Unterlagen sollen nicht älter als zwei Jahre sein.
Bloße Atteste mit Diagnosen, aber ohne Aussagen über Funktionseinschränkungen, genügen nicht für die Feststellung.
Falls eine Operation oder Reha-Maßnahme bevorsteht kann es sinnvoll sein, mit dem Antrag bis nach der Durchführung zu warten.
Wie geht es nach der Stellung des Antrags weiter?
Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung mit weiteren Informationen.
Wenn wir außer den von Ihnen beigelegten Unterlagen weitere medizinische Unterlagen benötigen, fordern wir diese von Ihren behandelnden Ärzten oder anderen Stellen (wie Pflege-, Renten- oder Unfallversicherung) entsprechend Ihrer Einwilligungserklärung selbst an. Anschließend nimmt unser Ärztlicher Dienst eine Bewertung Ihres Gesundheitszustandes vor. Nur in seltenen Fällen ist es nötig, Sie persönlich zu untersuchen. Die Regeln für die Bewertung gibt die Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung vor.
Anschließend erhalten Sie einen Bescheid mit der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und ggf. der Merkzeichen. Beträgt der GdB mindestens 50, erhalten Sie auch einen Schwerbehindertenausweis .
Die Dauer des Verfahrens hängt vom Einzelfall ab und lässt sich daher nicht genau vorhersagen. Insbesondere haben wir keinen Einfluss darauf, wie schnell Ihre Ärzte auf unsere Anfrage antworten. Wenn Sie dem Antrag selbst aussagekräftige Unterlagen beilegen, geht es schneller, weil wir dann idealerweise nichts von Ihren behandelnden Ärzten anfordern müssen.
Im Regelfall ist damit zu rechnen, dass es einige Monate dauert, bis der Bescheid erstellt werden kann.
