Vorzeitige Rente

In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht für schwerbehinderte Menschen die Möglichkeit, früher die Altersrente zu beziehen oder die abschlagsfreie Altersrente früher zu bekommen.

Voraussetzungen sind

  • das Lebensalter (für Jahrgänge 1964 und jünger: 65 Jahre)
  • die Wartezeit (35  Versicherungsjahre) und
  • der Status als schwerbehinderter Mensch (GdB 50 od. höher) zum Zeitpunkt des Rentenbeginns

Im Einzelnen siehe

Wegweiser für Menschen mit Behinderung

Zuständig für Rentenfragen ist die Deutsche Rentenversicherung.

Beamte wenden sich an ihre Personalabteilung.