Zusatzurlaub
Schwerbehinderte Menschen (GdB 50 oder mehr) haben Anspruch auf eine Arbeitswoche Zusatzurlaub (also in der Regel fünf Tage).
Dies gilt ab dem Monat der Anerkennung, führt also zu anteiligem Anspruch:
Für jeden vollen Monat "Schwerbehinderung" steht ein Zwölftel einer Arbeitswoche zu, wobei Bruchteile aufgerundet werden, wenn sie wenigstens einen halben Tag ergeben.
Näheres siehe in der Broschüre