Inhaltsverzeichnis
Rechte im Arbeitsleben
Behinderte Menschen haben im Arbeitsleben besondere Rechte, um Nachteile auszugleichen und die Inklusion im Beruf zu fördern.
Kündigungsschutz
Bei Schwerbehinderung und Gleichstellung besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Soll einem behinderterten oder diesem gleichgestellen Menschen gekündigt werden, muss das Inklusionsamt der Kündigung zustimmen.
Zusatzurlaub
Bei Schwerbehinderung besteht Anspruch auf eine Arbeitswoche Zusatzurlaub.
Bei Gleichstellung steht kein Zusatzurlaub zu.
Altersrente / Pensionierung
Schwerbehinderte Menschen können eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen.
Die gesetzlichen Regelungen wurden mehrmals geändert. Wenden Sie deshalb bei Fragen und mit Ihrem konkreten Anliegen an den Träger der Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung). Beamte wenden sich an ihre Personalabteilung.
Weitere Rechte
Menschen mit Behinderung haben das Recht auf eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes, gefördert
durch das Inklusionsamt.
Je nach Art und Schwere der Behinderung besteht auch das Recht auf Teilzeitarbeit.
Weiterführende Informationen finden Sie in unsererem