Opfer extremistischer Übergriffe

Für Opfer extremistischer Übergriffe und terroristischer Straftaten stellt der Deutsche Bundestag Mittel zur Soforthilfe bereit.

Leistungen

Wenn aus humanitären Gründen eine rasche Unterstützung der Opfer notwendig ist, können Leistungen bei Körperschäden beantragt werden. Die Mittel werden nach dem individuellen Härtefall vergeben. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Antrag

Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen und einem Antrag an das

Bundesamt für Justiz
Referat III 2 – Opferentschädigung –
53094 Bonn

Dort gibt es weitere Informationen und Anträge zum Ausdrucken

 

Weiterführende Information

Auch die Stiftung Opferhilfe Bayern bietet finanzielle Soforthilfe für Gewaltopfer, wenn im Härtefall keine anderen Leistungen zur Verfügung stehen.