Grabkerzen stehen vor einer Wand
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Bayerischer Opferfonds

Als Ausdruck der Solidarität und des tief empfundenen Mitgefühls gegenüber Familien, die von Anschlägen betroffen wurden, hat die Bayerische Staatsregierung den Bayerischen Opferfonds errichtet.

Die Leistungen daraus sind ein Zeichen gegen Angriffe auf die Grundwerte unserer Gesellschaft. Sie werden als Ausgleich für das durch Anschläge verursachte seelische Leid und die Trauer gewährt.

Die Billigkeitsleistungen des Bayerischen Opferfonds können als Einmalzahlung an Betroffene von Anschlägen geleistet werden, insbesondere an Eltern getöteter oder schwerstbehinderter Kinder oder an Familien getöteter Nothelfer oder -helferinnen.

Zuständig für die Gewährung der Leistung ist die Landesbehörde ZBFS.

Der Bayerische Opferfonds ist eine freiwillige Leistung des Freistaates Bayern, auf die kein Rechtsanspruch besteht und die im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt wird.

Weiterführende Informationen enthält die Richtlinie zum Bayerischen Opferfonds.

Sie trat am 01.11.2025 in Kraft.

Antrag stellen

Leistungen aus dem Bayerischen Opferfonds werden nur auf Antrag gewährt.

Betroffene können den Antrag formlos stellen, es ist kein spezielles Antragsformular notwendig. Sie können uns gerne auch vorab anrufen.

Kontakt:

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Soziale Entschädigung - Team V1
Hegelstraße 2
95447 Bayreuth

Telefon: 0921 / 605 3550