Förderung zur Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes

Leistungsvoraussetzungen: Das ZBFS-Inklusionsamt kann Zuschüsse zu den Investitionskosten für die Schaffung eines neuen, bisher nicht vorhandenen Arbeitsplatzes, an Arbeitgeber gewähren, etwa für einen Gabelstapler, wenn

  • der schwerbehinderte Mensch ohne gesetzliche Verpflichtung oder über die gesetzliche Verpflichtung hinaus eingestellt wird,
  • der Arbeitsplatz einem im Arbeitsleben besonders Betroffenen zugute kommt,
  • der schwerbehinderte Mensch vor seiner Einstellung mehr als zwölf Monate arbeitslos oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt war,
  • die Einstellung zur Erfüllung der besonderen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers erfolgt, 
  • das Beschäftigungsverhältnis ohne Umsetzung auf einen neu zu schaffenden Arbeitsplatz enden würde.

Leistungsumfang: Förderfähig ist nur, was sinnvoll, zweckmäßig und von den Kosten her angemessen ist. Die Förderung erfolgt regelmäßig als Zuschuss und Darlehen.

Diese Leistung dient der langfristigen Schaffung neuer Arbeitsplätze. Damit sichergestellt ist, dass der Arbeitsplatz langfristig für schwerbehinderte Menschen erhalten bleibt, muss die Förderung regelmäßig durch Bankbürgschaft abgesichert werden.

Hinweis: Maßnahmen, deren Gesamtkosten nicht mindestens 1.000 Euro betragen, können grundsätzlich nicht gefördert werden.

Fristen: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme beim ZBFS-Inklusionsamt gestellt und die Genehmigung abgewartet werden. Nach Antragstellung kann ggf. ein Antrag auf vorzeitigen Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular,
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises oder Gleichstellungsbescheids der Arbeitsagentur, falls vorhanden,
  • Kostenvoranschläge, Vergleichsangebote sowie
  • Arbeitsvertrag für die schwerbehinderte Person, die an dem Gerät arbeiten soll.

Antrag

Sie können beim ZBFS-Inklusionsamt auf sehr einfachem Weg eine Förderung beantragen, indem Sie alle Angaben in ein Online-Formular eingeben und damit direkt und datenschutzgerecht als Antrag an uns übermitteln.

Online-Antragsformular

Alternativ können Sie auch weiterhin nachfolgendes PDF-Antragsformular nutzen. Bitte beachten Sie, dass diese PDF-Datei für die Zusendung per einfacher E-Mail (aufgrund der ungeschützten Übertragung Ihrer sensiblen Daten) nicht geeignet ist.

PDF-Antragsformular (sofern das Online-Antragsformular nicht genutzt wird)

Kontakt

Sie können über unser Kontaktsymbol Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datensichere Weise Ihre sensiblen Informationen an uns übermitteln.
Die Telefon Telefonnummern der regional für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie nachfolgend.

Oberbayern

Stadt München Landkreise/Städte Telefon
Buchstabe A, G, X, Y BGL, EBE, GAP, IN, LL 089 18966-1649
Buchstabe B M, WM 089 18966-1407
Buchstabe C, E, F, J, K, O EI, RO 089 18966-1625
Buchstabe D, I, P, V, W, Z MB, MÜ, PAF 089 18966-1393
Buchstabe H TS 089 18966-1611
Buchstabe L, N, T DAH 089 18966-2547
Buchstabe M, R, U   089 18966-1545
Buchstabe Q, S ND 089 18966-2533
  AÖ, ED, FFB, FS, TÖL, STA 089 18966-2455

Niederbayern

Kreise: REG, PAN
Städte: LA
Telefon: 0871 829-472

Kreise: SR
Städte: SR
Telefon: 0871 829-471

Kreise: LA, KEH, FRG
Telefon: 0871 829-478

Kreise: DGF, PA
Telefon: 0871 829-474

Kreise: DEG
Telefon: 0871 829-491

Städte: PA
Telefon: 0871 829-473

Oberpfalz

Telefon: 0941 7809-4705 oder -4724

Oberfranken

Kreise: BT, LIF
Städte: BT
Telefon: 0921 605-2813

Kreise: HO, WUN, CO
Städte: HO, CO
Telefon: 0921 605-2823

Kreise: BA, KC
Städte: BA
Telefon: 0921 605-2807

Kreise: KU
Telefon: 0921 605-2809

Kreise: FO
Telefon: 0921 605-2821

Mittelfranken

Buchstaben: A-M
Telefon: 0911 928-2559

Buchstaben: N-Z
Telefon: 0911 928-2535

Unterfranken

Kreise: AB, MIL
Städte: AB
Telefon: 0931 4107-283

Kreise: HAS, KG, SW
Städte: SW
Telefon: 0931 4107-288

Städte: WÜ
Telefon: 0931 4107-284

Kreise: WÜ, Rhön/Grabfeld
Telefon: 0931 4107-240

Kreise: KT, MSP
Telefon: 0931 4107-285

Schwaben

Städte: A (Buchstabe A-L)
Telefon: 0821 5709-3006

Städte: A (Buchstabe M-Z)
Telefon: 0821 5709-3012

Kreise: OA
Städte: KE
Telefon: 0821 5709-3022

Kreise: A, LI, NU
Telefon: 0821 5709-3014

Kreise: DLG, GZ
Telefon: 0821 5709-3008

Kreise: OAL, MN
Städte: KF, MM
Telefon: 0821 5709-3025

Kreise: DON, AIC
Telefon: 0821 5709-3024

  

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlagen:
§ 15 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)

Abkürzungen
BIH: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
SchwbAV: Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung