Eine Frau sitzt am Boden und hält die Hände vor das Gesicht
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Gewalt gegen Frauen / Gewalthilfegesetz

Bewilligungsstelle für Schutz- und Beratungsangebote bei Gewalt gegen Frauen und Kinder

Seit 1. August 2026 ist unsere Landesbehörde für den Vollzug des Gewalthilfegesetzes (GewHG) zuständig. Wir prüfen die Anträge auf Trägeranerkennung und die Anträge auf Gewährung eines staatlichen Zuschusses.

Für die zugrundeliegende Bedarfsplanung ist weiterhin das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig.

Kontaktieren Sie uns gerne! Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular

Bald ist die Antragstellung möglich. Das Antragsverfahren wird im Laufe des Sommers freigeschaltet werden.

Sie können bereits jetzt tätig werden!

Für die Prüfung im Antragsverfahren benötigen wir verschiedene Informationen von Ihnen.

Zur besseren Orientierung stehen Vorlagen zur Verfügung:

Sozialpädagogische Musterkonzepte

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Hier finden Sie Musterkonzepte, anhand derer Sie Ihre Einrichtung beschreiben können.

Hier geht's zur Auswahl

Formblatt Tätigkeitsbeschreibung Beschäftigter

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Die Vorlage einer Tätigkeitsbeschreibung eines jeden Beschäftigten ist zwingend erforderlich.

Hier finden Sie ein Formblatt für die Beschreibung des Tätigkeitsfelds der Beschäftigten Ihrer Einrichung zur Vorlage im Rahmen des Antragsverfahrens.

Hier geht's zum Formblatt

 Hier geht's zum Gewalthilfegesetz (GewHG)