Gewalt gegen Frauen / Gewalthilfegesetz
Die Landesbehörde ZBFS wird Bewilligungsstelle für Schutz- und Beratungsangebote bei Gewalt gegen Frauen und Kinder
Ab 2027 übernimmt das ZBFS im Rahmen der Umsetzung des neuen Gewalthilfegesetzes eine zentrale Rolle:
Der Bayerische Ministerrat hat am 21.04.2026 die Anpassung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze gebilligt. Damit wird das ZBFS als zuständige Behörde eingesetzt und künftig die Finanzierungsanträge und Anerkennungsverfahren der Träger im Gewalthilfesystem prüfen und bewilligen.
Für die zugrundeliegende Bedarfsplanung ist weiterhin das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie zunächst unserer Pressemitteilung
