Gewalt gegen Frauen / Gewalthilfegesetz
Anmeldung zur Online-Informationsveranstaltung
Runder Tisch zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Bayern
Sehr geehrte Damen und Herren,
letztes Jahr ist das Gewalthilfegesetz (GewHG) in Kraft getreten. Seitdem haben viele Akteurinnen und Akteure tatkräftig an der Umsetzung des GewHG in Bayern gearbeitet. Es fanden bislang zwei Runde Tische statt, die dem vorbereitenden Austausch dienten. Herzlichen Dank an alle für das bisherige Engagement, ohne das wir nicht so weit gekommen wären!
Für den dritten Runden Tisch ist es mir ein großes Anliegen, insbesondere die Fachpraxis des Frauenhilfesystems über den aktuellen Stand der Umsetzung des GewHG in Bayern zu informieren. Daher wird der dritte Runde Tisch in Form einer Informationsveranstaltung online stattfinden.
Ich lade Sie daher herzlich ein, an der Online-Informationsveranstaltung am Mittwoch, 29. Juli 2026, von 10.00 Uhr bis ca. 12.00 Uhr teilzunehmen.
Anmeldeschluss ist Donnerstag, der 16. Juli 2026. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit den Einwahldaten. Die Teilnahme ist kostenfrei.
>> Zum Online-Anmeldeformular
Ich freue mich sehr, Sie gleich zu Beginn der Veranstaltung zur Live-Übertragung begrüßen zu dürfen. Im Anschluss möchten wir wichtige Fragen beantworten: Wo stehen wir? Was sind die weiteren Schritte? Was steht für Sie an? Und ganz konkret: Was gibt es über die Antragsstellung zu wissen?
Es erwarten Sie Informationen zu folgenden Punkten:
- Vorstellung der Bestandsanalyse der Hochschule München
- Vorstellung der Umsetzung des GewHG in Bayern und insbesondere der Rechtsverordnung
- Vorstellung des künftigen Antragsverfahrens
Damit wir während der Live‑Übertragung auf all Ihre offenen Fragen eingehen können, freuen wir uns, wenn Sie uns diese bis spätestens Donnerstag, 16. Juli 2026, vorab per E‑Mail an AnmeldungInfoveranstaltung@stmas.bayern.de übermitteln.
Wir bitten um Verständnis, dass während der Veranstaltung selbst keine weiteren Fragen gestellt werden können.
Ich freue mich auf Ihre Teilnahme!
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Scharf, MdL
Staatsministerin für Familie,
Arbeit und Soziales
weitere stellvertretende Ministerpräsidentin
Bayerisches Staatsministerium
für Familie, Arbeit und Soziales
Winzererstr. 9, 80797 München
Die Landesbehörde ZBFS wird Bewilligungsstelle für Schutz- und Beratungsangebote bei Gewalt gegen Frauen und Kinder
Ab 2027 übernimmt das ZBFS im Rahmen der Umsetzung des neuen Gewalthilfegesetzes eine zentrale Rolle:
Der Bayerische Ministerrat hat am 21.04.2026 die Anpassung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze gebilligt. Damit wird das ZBFS als zuständige Behörde eingesetzt und künftig die Finanzierungsanträge und Anerkennungsverfahren der Träger im Gewalthilfesystem prüfen und bewilligen.
Für die zugrundeliegende Bedarfsplanung ist weiterhin das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie zunächst unserer Pressemitteilung.
