Schwerbehinderten­vertretung

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) fördert im Betrieb oder in der Dienststelle die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben. Sie steht den schwerbehinderten Menschen helfend und beratend zur Seite, vertritt die berechtigten Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und stellt für erforderliche Maßnahmen bei den zuständigen Stellen einen Antrag.
(§ 178 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX)

Ab fünf schwerbehinderten Beschäftigten, die nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, besteht ein Rechtsanspruch im Betrieb oder in der Dienststelle eine Schwerbehindertenvertretung und ihre Vertretung zu wählen (§ 177 Absatz 1 SGB IX). Auf unserer Seite SBV-Wahlen befinden sich alle benötigten Informationen zur Durchführung dieser Wahl.

Das ZBFS-Inklusionsamt bietet kostenfreie Schulungen an, in denen der gewählten Schwerbehindertenvertretung das benötigte Fachwissen für diese anspruchsvolle Aufgabe vermittelt wird. Unser Kursprogramm finden Sie unter dem Menüpunkt Schulungen. Der Arbeitgeber hat die Teilnahme an den erforderlichen Schulungen zu ermöglichen.

Infos für SBV-Neueinsteiger

Für frisch gewählte Vertrauensleute halten wir viele Grundkurse in unserem Schulungsangebot bereit. Nutzen Sie unbedingt diese Möglichkeit sich das fachliche Basiswissen für Ihre neue und anspruchsvolle Aufgabe anzueignen. Zusätzlich finden Sie auch auf den Webseiten der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) viele nützliche Informationen für den Einstieg in Ihr neues Tätigkeitsfeld.

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Weitere Informationsquellen

Wo finde ich noch Informationen?

Hilfreiche Publikationen für die SBV finden Sie im Bereich Arbeitswelt und Behinderung unter dem Menüpunkt Broschüren

Online-Forum der BIH

Die folgende Seite enthält ebenfalls gute Infos für die SBV:
DGB-Bildungswerk NRW: Freistellungsratgeber SBV

Informationsportal REHADAT

Logo REHADATREHADAT ist ein umfangreiches Informationsportal zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Es ist vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) erstellt und wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert.

Bei REHADAT-Recht finden Sie aktuelle Rechtsprechung aus dem Arbeits- und Sozialrecht. (u. a. auch zur SBV)

Gibt es Netzwerke bzw. Arbeitskreise zum Informationsaustausch?

Teilweise veröffentlichen nachfolgende Netzwerke ihre Informationen allgemein zugänglich über ihre Webseiten, teilweise nur für ihre Mitglieder.

Arbeitsgemeinschaft der
Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden des Freistaates Bayern
- AGSV Bayern -

Arbeitsgemeinschaft der
Schwerbehindertenvertretungen Nordbayern
AGSV-Nordbayern e.V.

Arbeitskreis der
Vertrauensleute Schwerbehinderter in Schwaben e.V. 

Regionales Eingliederungsmanagement Schwaben

SBV-Arbeitskreis Oberbayern
(Treffen 4x jährlich in München)


Kontakt

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die örtlich zuständigen Schulungsbeauftragen des ZBFS-Inklusionsamtes gerne zur Verfügung.

Sie können auch über unser Kontaktsymbol Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datengeschützte Weise Ihre sensiblen Informationen an uns übermitteln.

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Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

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