Vor Ort in Oberbayern
Wir sind für Sie da:
Montag bis Freitag
- 08:00 bis 12:00 Uhr
Ihre Ansprechpartner
Elterngeld und Elternzeit, Landeserziehungs-, Betreuungsgeld, Familiengeld
Wer ist für mich zuständig?
Felder mit * sind Pflichtfelder.
Feststellung von Behinderungen, Schwerbehindertenausweis, Merkzeichen etc.
Telefon: 089 18966-1700 (Bürger-Service)
Arbeitswelt und Behinderung (Inklusionsamt)
Telefon: 089 18966-0 (Vermittlung)
Opfer-Entschädigung
Telefon: 089 18966-0 (Vermittlung)
Hilfe in einer besonderen Notlage
Wenn Sie sich in einer besonderen Notlage befinden, können Sie sich an unsere Sonderbetreuer wenden:
Herr Bartsch
Tel.: 089 18966-2453
Frau Gutzat-Bartsch
Tel.: 089 189 66-1376
Herr Seefried
Tel.: 089 18966-2469
Sonderbetreuung bedeutet schnelle Hilfe, Beratung und Unterstützung in besonderen Notlagen. Wir helfen Ihnen - auch im Rahmen eines Hausbesuches - bei der Antragstellung, bei schwierigen Fragen des Verwaltungsverfahrens und vermitteln auch Kontakte zu anderen Institutionen und Behörden.
Heil- und Krankenbehandlung
Bitte wenden Sie sich an die Regionalstelle Niederbayern:
Telefon: 0871 829-350
Vermittlung
Telefon: 0871 829-0
Orthopädische Versorgung
Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)
Bitte wenden Sie sich an die Regionalstelle Schwaben
Telefon: 0921 5709-2211
E-Mail: team55.schw@zbfs.bayern.de
Blindengeld
Europäischer Sozialfonds (ESF)
Anerkennung pädagogischer Studienabschlüsse im Ausland
Bayerisches Landesjugendamt
Sie finden hier alle Daten zum Bayerischen Landesjugendamt (BLJA) im ZBFS.
Telefon: 089 1261-04
Sonstige Anfragen oder allgemeine Auskünfte
Telefon: 089 18966-0 (Vermittlung)
München, Bayerstraße (Servicezentrum)
Servicezentrum München
Bayerstr. 32
80335 München
Wichtige Hinweise für Besucher unserer Servicestelle
Bevor Sie den Weg zur Servicestelle auf sich nehmen:
Bitte prüfen Sie, ob Ihnen unser Online-Antrag zum Elterngeld oder unser Online-Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung auf wesentlich einfacherem Wege hilft. Diese bieten für Sie vielfältige Unterstützungen und Hilfen.
Elterngeld-Antrag
- Antworten auf Ihre Fragen finden Sie möglicherweise unter der Rubrik Häufige Fragen zum Elterngeld.
- Klären Sie für sich, wie Sie und Ihr Partner die Zeit nach der Geburt planen.
- Beachten Sie bitte: Vorabberechnungen Ihres Elterngeldes sind nicht möglich. Hierfür steht Ihnen ein Elterngeldrechner mit Planer zur Verfügung.
Notieren Sie sich für den Besuch der Servicestelle bitte Ihre konkreten Fragen. Je besser Sie sich vorbereiten, desto mehr profitieren Sie von dem Besuch unserer Servicestelle.
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag
- 08:00 bis 12:00 Uhr
- 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag
- 08:00 bis 12:00 Uhr
Wichtige Information!
Beratung nur mit gezogener Wartenummer. Nummernausgabe (ab 01.05.2017)
Montag bis Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr, Montag und Donnerstag auch von 13:00 bis 14:30 Uhr
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
S-Bahn-Linien S1 bis S8, Haltestelle Hackerbrücke,
Tram-Linien 18 und 19, Haltestelle Hermann-Lingg-Straße.
Kostenlose Parkplätze und Behindertenparkplätze in der Tiefgarage (1. UG).
Auskunft und Beratung im Servicezentrum Bayerstraße für
Elterngeld und Elternzeit, Landeserziehungsgeld und Betreuungsgeld
Feststellung von Behinderungen, Schwerbehindertenausweis
Auskunft und Beratung in der Richelstraße für
Blindengeld, Opfer-Entschädigung (BVG, IfSG)
Inklusionsamt
Standort Bayerstraße
Anschrift
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
80323 München
Fax
089 18966-1499
Standort Richelstraße
Anschrift
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Postfach 20 01 24
80001 München
Fax
089 18966-2489
Bitte beachten:
Möchten Sie der Regionalstelle Oberbayern eine verschlüsselte E-Mail senden oder Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur übermitteln, so verwenden Sie bitte ausschließlich die E-Mail-Adresse poststelle.obb@zbfs.bayern.de . Hinweise hierzu finden Sie auf der Seite Datenschutz unter der Überschrift Elektronische Post (E-Mail).