Antrag Elterngeld
Das ZBFS ist die für das Elterngeld in Bayern zuständige Behörde. Der Service dieser Seite ist kostenfrei.
Formulare zum Herunterladen für Geburten ab 01.07.2015
- Änderungsmitteilung
- Infoblatt zum Elterngeld - Wichtig, bitte lesen!
- Antrag auf Elterngeld für Geburten ab 01.07.2015 nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Anlage EG+ (ElterngeldPlus)
- Anlage N (nur Einkommen aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit)
- Anlage G (nur Gewinneinkünfte)
- Anlage GuN (Gewinneinkünfte und Einkommen aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit)
- Bescheinigung Ausländerbehörde
- Bescheinigung Krankenkasse
- Verdienstbescheinigung