Antrag Elterngeld
Das ZBFS ist die für das Elterngeld in Bayern zuständige Behörde. Der Service dieser Seite ist kostenfrei.
Hier geht es zum Onlineantrag und zur Downloadversion. Aufgrund gesetzlicher Änderungen stehen für
- Geburten ab 01.09.2021 und
- Geburten bis 31.08.2021
unterschiedliche Antragsunterlagen zur Verfügung. Über das Geburtsdatum des Kindes wird Ihnen die jeweilige Antragsversion angeboten. Das Gleiche gilt bei Adoptionspflege und Adoptionen. Hier tritt an die Stelle des Geburtsdatums das Datum der Haushaltsaufnahme.
Covid-19-Pandemie
Änderungen des Elterngeldgesetzes im Zusammenhang mit Covid-19 (Coronavirus) haben wir auf unserer Informationsseite zu Covid-19 zusammengefasst.
Bitte informieren Sie sich, ob die Neuregelungen (z.B. Einkommensverlust vor Geburt des Kindes aufgrund der Covid-19-Pandemie) für Sie in Frage kommen. Bitte fügen Sie in diesem Fall Ihrem Antrag noch die entsprechende Anlage bei.
Onlineantrag
Formulare zum Herunterladen
Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Zum Aufrufen des Elterngeldantrags geben Sie bitte Ihre Postleitzahl und das (voraussichtliche) Geburtsdatum Ihres Kindes an. Als Serviceleistung bieten wir Ihnen daraufhin ein vorgefertigtes und adressiertes Anschreiben, damit Sie den ausgefüllten Antrag sofort an die für Sie zuständige Regionalstelle senden können.
Sie können unsere Formulare im PDF-Format herunterladen, ausfüllen und zwischenspeichern. Eine technische Anleitung dafür finden Sie in den Hinweisen für Formulare im PDF-Format.
Geburten ab 01.09.2021: Anlagen zum Antrag und weitere Dokumente
- Änderungsmitteilung
- Infoblatt zum Elterngeld für Geburten ab 01.09.2021 - Wichtig, bitte lesen!
- Anlage EG+ (ElterngeldPlus) für Geburten ab 01.09.2021
- Anlage N (nur Einkommen aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit) für Geburten ab 01.09.2021
- Anlage G (nur Gewinneinkünfte) für Geburten ab 01.09.2021
- Anlage GuN (Gewinneinkünfte und Einkommen aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit) für Geburten ab 01.09.2021
- Anlage EA (erweiterter Anspruch für verfrühte Geburt) für Geburten ab 01.09.2021
- Bescheinigung Ausländerbehörde
- Bescheinigung Krankenkasse
- Verdienstbescheinigung
- Hinweise zum Datenschutz für Elterngeld und Familiengeld
Geburten bis 31.08.2021: Anlagen zum Antrag und weitere Dokumente
- Änderungsmitteilung
- Infoblatt zum Elterngeld für Geburten bis 31.08.2021 - Wichtig, bitte lesen!
- Anlage EG+ (ElterngeldPlus) für Geburten bis 31.08.2021
- Anlage N (nur Einkommen aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit) für Geburten bis 31.08.2021
- Anlage G (nur Gewinneinkünfte) für Geburten bis 31.08.2021
- Anlage GuN (Gewinneinkünfte und Einkommen aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit) für Geburten bis 31.08.2021
- Bescheinigung Ausländerbehörde
- Bescheinigung Krankenkasse
- Verdienstbescheinigung
- Hinweise zum Datenschutz für Elterngeld und Familiengeld
Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen an die für Sie örtlich zuständige Regionalstelle.
Örtlich zuständig ist in der Regel das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), in dessen Regierungsbezirk sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet.
Bitte beachten Sie für den Regierungsbezirk Oberbayern die Zuständigkeit nach dem Geburtstag des Kindes.
Nutzen Sie hierfür gerne unsere Suchfunktion.