Förderung der Stellen für Weiterbildungsinitiatorinnen und Weiterbildungsinitiatoren (WBI) sowie einer Stelle für den Koordinator der WBI (WBI-K)

Berufliche Weiterbildung wird in einer digitalen Arbeitswelt immer wichtiger, um im globalen Wettbewerb zu bestehen. Der Pakt für berufliche Weiterbildung 4.0 hat deshalb zum Ziel, Beschäftigte und Betriebe hierbei zu unterstützen.

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt Qualifizierung und Weiterbildung und hat im Rahmen des „Pakts für berufliche Weiterbildung 4.0“ zur Erhöhung der Weiterbildungsbereitschaft und Weiterbildungsbeteiligung ein Angebot sogenannter Weiterbildungsinitiatoren und Weiterbildungsinitiatorinnen etabliert und einen Koordinator für die WBI eingesetzt. Im Rahmen des „Paktes für berufliche Weiterbildung 4.0“ sollen Beschäftigte und Unternehmen bei ihrer beruflichen Entwicklung durch die Weiterbildungsinitiatorinnen und Weiterbildungsinitiatoren unterstützt werden. In jedem bayerischen Regierungsbezirk stehen sie Beschäftigten und Betrieben bei der Auswahl von Weiterbildungsmaßnahmen zur Seite.

Diese professionellen Beraterinnen und Berater stellen die wichtigsten Informationen zu Weiterbildungsangeboten sowie -alternativen bereit und beantworten Finanzierungsfragen. Gemeinsam mit den Beschäftigten, den Unternehmen oder den Betriebsräten werden Ziele definiert und Weiterbildungskonzepte erarbeitet. Die Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren begleiten auch die Umsetzung der Weiterbildungsmaßnahmen. Die Beratungsleistung der bayernweiten Weiterbildungsinitiatorinnen und Weiterbildungsinitiatoren ist kostenfrei.

Hier finden Sie weitere Informationen:

Richtlinie

Grundsätzliches zur Antragstellung

Es ist jeweils ein Antrag pro Standort, für den Sie einen WBI einsetzen bzw. eine Zuwendung für einen WBI beantragen möchten, erforderlich. Sofern Sie die WBI-Stelle an einem Standort mit zwei Personen mit je 0,5 Stellenanteil besetzen möchten, ist nur ein Antrag erforderlich.

Bitte reichen Sie immer

  • den komplett ausgefüllten Antrag (das Antragsformular finden Sie unter Formulare)
  • alle im Antragsformular unter "H" genannten Unterlagen sowie
  • ein Konzept für das Fördervorhaben

ein.

Formulare

Eine ausführliche Anleitung und Tipps zum Ausfüllen finden Sie in unseren Hinweisen für Formulare im PDF-Format.

Hilfe und Auskunft zum Förderverfahren erhalten Sie unter folgenden Kontaktdaten:

  • Auskünfte zum (laufenden) Förderverfahren                     0921 605-3339
  • Auskünfte zum Interessensbekundungsverfahren/
    zur Projektauswahl                                                             0921 605-3637

Anschrift:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth

Fax: 0921 605-3933

Sofern Sie uns eine elektronische Nachricht zukommen lassen möchten, nutzen Sie bitte unser allgemeines Kontaktformular (Themenbereich Förderung und ESF \ Sonstige Förderungen).