Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende

Um Familien in verschiedenen Phasen der Partnerschaft, Ehe und Familie zu unterstützen, gewährt der Freistaat Bayern Zuwendungen für die Eltern- und Familienbildung am Wochenende aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales im Wege der Projektförderung.

Die entsprechenden Wochenendseminare werden von den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und den ihnen angeschlossenen Organisationen angeboten und durchgeführt.

Es werden nur Angebote der Eltern- und Familienbildung gefördert, für die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine verbindliche Buchung beim Veranstalter erfolgt ist.
Eine unverbindliche Reservierung beim Veranstalter ist zulässig, eine verbindliche Buchung darf jedoch erst nach Bestätigung über den Eingang des Antrags durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) erfolgen.

Im Zuge des Neuabschlusses der Rahmenvereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vom 13.04.2023 wurden bei der Förderung der Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende (Wochenendseminare) folgende Verbesserungen umgesetzt:

Erhöhung der Einkommensgrenzen

  • für alleinerziehende Eltern mit einem Kind       von 21.000 € auf 31.000 €
  • für beide Eltern mit einem Kind                        von 21.500 € auf 34.000 €

Erhöhung der Fördersätze pro Veranstaltungstag

  • für jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen
                                                                      von 26,50 € auf bis zu 30,50 €
  • für jedes berücksichtigungsfähige Kind    von 23,50 € auf bis zu 27,00 €

Ob ein Kind berücksichtigungsfähig ist, hängt nur vom Kindergeldbezug ab. Altersgrenzen für Kinder gibt es nicht mehr.

Verbindliche Buchung des Wochenendseminars

Eine verbindliche Buchung darf nun nach Bestätigung des Antragseingangs durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) erfolgen, ohne dass dies für die Förderung schädlich ist. Der Zugang des Zuwendungsbescheides muss nicht mehr abgewartet werden.
Eine Förderzusage ist mit der Bestätigung des Antragseingangs jedoch nicht verbunden; diese erfolgt ausschließlich mit dem Zuwendungsbescheid nach Abschluss der erforderlichen Prüfung.

Welche Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Bitte beachten Sie, dass eine staatliche Förderung nicht erfolgen kann, wenn die verbindliche Buchung des Wochenendseminars schon vor Bestätigung des Antragseingangs durch das ZBFS erfolgt ist.
    Eine unverbindliche Reservierung des Wochenendseminars ist zulässig.
    Der Antrag soll grundsätzlich mindestens drei Wochen vor Beginn des Wochenendseminars gestellt werden.
  • Der Hauptwohnsitz der Familie ist in Bayern.
  • Es handelt sich um Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende für Eltern, Pflegeeltern bzw. Elternteile mit mindestens einem Kind, für das Kindergeld bezogen wird, oder für werdende Mütter bzw. werdende Väter.
    Wochenendseminare ohne Teilnahme von Kindern sind somit nur bei werdenden Eltern förderfähig.
  • Ein getrennt lebender Elternteil, der mit seinen Kindern ein entsprechendes Angebot der Eltern- und Familienbildung am Wochenende besuchen möchte, für die der andere Elternteil aber das Kindergeld bezieht, kann grundsätzlich auch für sich und die Kinder die Zuwendung erhalten. Das gleiche gilt für sog. Patchworkfamilien.
  • Die Bildungswochenenden werden von den Freien Wohlfahrtsverbänden und den ihnen angeschlossenen Organisationen veranstaltet. Der Inhalt des Angebots der Eltern- und Familienbildung am Wochenende muss sich schwerpunktmäßig auf die Unterstützung der Familien in den besonderen Familienphasen, vor allem vor und nach der Geburt eines Kindes sowie bei Erziehungsproblemen beziehen und von entsprechendem Fachpersonal (Diplom-Psychologen und Diplom-Psychologinnen, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen) durchgeführt werden. Der zeitliche Rahmen muss mindestens 13 Unterrichtseinheiten umfassen und an den Wochenendtagen Freitag, Samstag und Sonntag stattfinden.
  • Die Einkommensgrenzen und Einkommensberechnungen entsprechen denen der Förderung von Familienerholung in Familienferienstätten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ein Programmheft der Veranstaltung (Flyer des Veranstalters),
  • Kopie eines aktuellen Kontoauszuges (mit Namen des Kontoinhabers) zum Nachweis des Kindergeldbezuges (immer erforderlich). Auf dem Kontoauszug müssen nur der Name des Kontoinhabers, der Buchungstag des Kindergeldes, der Kindergeldbetrag und als Verwendungszweck das Kindergeld ersichtlich sein. Alle weiteren Daten des Kontoauszugs dürfen geschwärzt werden.
  • Vollständiger Einkommensteuerbescheid des vorvergangenen Kalenderjahres (eine Lohnsteuerbescheinigung allein genügt nicht). Wenn Sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden oder ein entsprechender Einkommensteuerbescheid noch nicht erteilt wurde, wird das anzurechnende Einkommen mit einem entsprechenden Einkommensfragebogen ermittelt (S. 4 des Antragsvordrucks)
    oder
    ein aktueller Bescheid über Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Arbeitslosengeld II, Bürgergeld - bzw. dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) - Sozialhilfe - oder über den Anspruch auf Kinderzuschlag und/oder Wohngeld an Stelle des Steuerbescheides oder Einkommensfragebogens, wenn Sie diese Leistungen zum Zeitpunkt der Antragstellung beziehen.
  • Bitte geben Sie in Ihrem Antrag bei der Bankverbindung im die IBAN an. Ohne diese Angaben kann die Zuwendung nicht ausgezahlt werden.

Verfahrensweise

Nach Eingang des Antrages und der entsprechenden Unterlagen wird der grundsätzliche Anspruch geprüft und Sie erhalten einen Bescheid darüber, ob eine Zuwendung gewährt wird und ggf. wie hoch diese maximal sein wird.
Zudem erhalten Sie einen Bestätigungsvordruck übersandt, der vom Veranstalter am Ende des Bildungswochenendes ausgefüllt werden muss.
Bitte senden Sie diese Bestätigung umgehend nach Abschluss des Wochenendseminars an das Zentrum Bayern Familie und Soziales zurück.

Nach Eingang dieser Bestätigung werden die Angaben überprüft, die endgültige Höhe der Förderung festgestellt und die zustehende Zuwendung an Sie ausbezahlt.
Eine Vorauszahlung oder Abtretung des Zuschusses ist nicht möglich, auch nicht an den Veranstalter oder an eine andere Person.

Wenn die Bestätigung nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ende des bewilligten Angebots der Eltern- und Familienbildung am Wochenende eingereicht wird, kann die Zuwendung nicht mehr ausgezahlt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Tagespauschale beträgt je Veranstaltungstag:

  • Für jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen bis zu 30,50 € / Tag
  • Für jedes berücksichtigungsfähige Kind bis zu 27,00 € / Tag

Im Antrag sind die voraussichtlichen Ausgaben für das Wochenendseminar anzugeben. Zuwendungsfähige Ausgaben sind die Seminargebühr, Fahrtkosten sowie sonstige Ausgaben, die zur Teilnahme am und Durchführung des Angebots der Eltern- und Familienbildung am Wochenende erforderlich sind.

Die Zuwendung beträgt maximal 90 % der voraussichtlichen Ausgaben, abzüglich einer etwaigen Kostenbeteiligung anderer Stellen, höchstens 30,50 € bzw. 27,00 € pro Person und Veranstaltungstag.

Die endgültige Feststellung der Höhe der Förderung erfolgt nach Ende des Wochenendseminars und Vorlage einer vom Veranstalter ausgefüllten Bescheinigung über die Teilnahme am Angebot der Eltern- und Familienbildung am Wochenende und den Rechnungsbetrag.
Unter Umständen werden wir auch Angaben zu weiteren Ausgaben von Ihnen anfordern.

Sind die tatsächlichen Ausgaben geringer und/oder die Kostenbeteiligung anderer Stellen höher als im Antrag angegeben, kann sich die bewilligte Zuwendung und damit der Auszahlungsbetrag verringern.

10% der tatsächlichen Ausgaben müssen aus eigenen Mitteln getragen werden.

Die Zuwendung wird nur dann ausgezahlt, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen auch tatsächlich erfüllt wurden.

Alle im Zusammenhang mit dem Angebot der Eltern- und Familienbildung am Wochenende getätigten Ausgaben (z.B. Seminargebühr, Fahrtkosten etc.) müssen anhand von Belegen nachweisbar sein, d.h. die Belege für diese Ausgaben sind zu sammeln und auf Verlangen beim ZBFS vorzulegen.

Sie sind verpflichtet, diese Belege fünf Jahre zur Einsichtnahme aufzubewahren.

Wichtig

Die Zuwendung wird nach der Bildungsmaßnahme ausbezahlt. Eine Vorauszahlung oder Abtretung des Zuschusses ist nicht möglich, auch nicht an den Veranstalter oder an eine andere Person.

Das ZBFS bearbeitet nur den Antrag auf Zuwendung.

Auswahl, Reservierung und Buchung des Wochenendseminars erfolgt durch die Familie selbst.

Informationen und Beratungen zur Familienbildung am Wochenende erhalten Sie von den freien Wohlfahrtsverbänden und den ihnen angeschlossenen Organisationen, dies sind zum Beispiel Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt und Der Paritätische.

Unterlagen und Ansprechpartner

Antrag auf Familienbildung

Eine ausführliche Anleitung und Tipps zum Ausfüllen finden Sie in unseren Hinweisen für Formulare im PDF-Format.

Informationen zur staatlichen Förderung

Rahmenvereinbarung

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die staatlichen Zuwendungen aus dem Programm freiwillige Leistungen darstellen und nur insoweit bewilligt werden können, als dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, und deshalb ein Zuwendungsantrag unter Umständen wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht bewilligt werden kann.

Hilfe und Auskunft zum Förderverfahren erhalten Sie unter folgenden Kontaktdaten:

Servicetelefon: 0921 605-3688
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Anschrift:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth

Fax: 0921 605-5806510

Sofern Sie uns eine elektronische Nachricht zukommen lassen möchten, nutzen Sie bitte unser allgemeines Kontaktformular (Themenbereich Förderung und ESF \ Förderung Familienerholung, Familienbildung).