Förderung von Kinderwunschbehandlungen

Seit 1. November 2020 werden Kinderwunschbehandlungen in Bayern gefördert. Damit werden Paare bei den Kosten von Kinderwunschbehandlungen finanziell entlastet.

Gefördert werden Kosten von Kinderwunschbehandlungen nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) für den ersten bis vierten Behandlungszyklus. Dabei dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen des antragstellenden Paares verwendet werden.

Aktuelles

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Förderstopp

Derzeit stehen keine weiteren Bundesmittel zur Verfügung. Anträge auf Förderung von Kinderwunschbehandlungen können derzeit nicht bewilligt werden. Eine Antragstellung ist daher aktuell nicht möglich.

Verfahrensweise für bereits vorliegende Anträge

Anträge, über die noch nicht entschieden wurde, müssen abgelehnt werden.

Ausnahmen

Eine Ausnahme besteht, wenn das Kinderwunschpaar bis 31. Juli 2024 die Altersgrenze erreicht (d.h. 40. Geburtstag der Frau oder 50. Geburtstag des Mannes). In solchen Fällen können auch weiterhin Anträge gestellt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an das ZBFS.

Auszahlungen für bereits bewilligte Behandlungen

Auszahlungsanträge für bewilligte Maßnahmen können weiterhin gestellt werden.

 

Zuwendungsvoraussetzungen

Zuwendungsempfänger sind heterosexuelle Ehepaare oder heterosexuelle Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Dabei müssen beide Partner das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Frau darf noch nicht das 40., der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Zuwendungen können gewährt werden, sofern

  • das Paar seinen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern hat,
  • die Zuwendungsempfänger die sonstigen Voraussetzungen des § 27a SGB V sowie der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung nach § 92 SGB V in der jeweils geltenden Fassung erfüllen und
  • die Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung in Bayern oder einem angrenzenden Bundesland (Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen) erfolgt.

Förderrichtlinie

Maßgeblich sind die Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen (Kinderwunsch-Richtlinie) vom 08.10.2020, Az.: IV1/6541.01-1/630 in der Fassung der Änderungsbekanntmachung vom 9. September 2022, Az. IV1/6541.01-1/630 und die Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion vom 29.03.2012, zuletzt geändert am 23.12.2015.

Informationen zur Antragstellung

Beachten Sie bitte, dass die Maßnahme nur zuwendungsfähig ist, wenn mit der Behandlung des jeweiligen förderfähigen Behandlungszyklus einschließlich der medikamentösen Behandlung noch nicht begonnen worden ist. Als Maßnahmebeginn zählt der Kauf von Medikamenten bzw. das Einlösen von Rezepten, die für die Kinderwunschbehandlung erforderlich sind. Dies darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides bzw. der Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erfolgen.

Bei der zeitlichen Planung Ihrer Kinderwunschbehandlung müssen Sie vom Eingang Ihres Förderantrages bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides bzw. der Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn einen Bearbeitungszeitraum von circa drei bis vier Wochen einkalkulieren, soweit Unterlagen nachgefordert werden müssen, entsprechend länger. Im Interesse einer schnellen Bear­beitung bitten wir Sie, von Nachfragen hinsichtlich des Be­arbeitungs­standes oder des (vollständigen) Eingangs Ihrer Unter­lagen abzusehen. Die Förderanträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Ein Vorziehen einzelner Anträge ist im Interesse der anderen Antragstellenden nicht möglich.

Für jeden Behandlungszyklus und ggfs. jeden Wiederholungsversuch ist gesondert eine Zuwendung zu beantragen.

Nach Geburt eines Kindes sind die Behandlungszyklen grundsätzlich erneut förderfähig.

Bitte beachten Sie, dass IVF- bzw. ICSI-Behandlungen im natürlichen Zyklus sowie Zyklen, bei denen kryokonservierte Eizellen verwendet werden, nicht gefördert werden. Dies gilt auch für Inseminationsbehandlungen oder in Fällen, bei denen anstelle einer beantragten und genehmigten IVF-Behandlung tatsächlich eine ICSI-Behandlung durchgeführt wird (auch in Fällen einer sog. „Notfall-oder Rescue-ICSI" innerhalb eines Behandlungszyklus).

Online-Förderantrag

Derzeit stehen keine weiteren Bundesmittel zur Verfügung. Anträge auf Förderung von Kinderwunschbehandlungen können derzeit nicht bewilligt werden. Eine Antragstellung ist daher aktuell nicht möglich. Anträge, über die noch nicht entschieden wurde, müssen abgelehnt werden. Eine Ausnahme besteht, wenn das Kinderwunschpaar bis 31. Juli 2024 die Altersgrenze erreicht (d.h. 40. Geburtstag der Frau oder 50. Geburtstag des Mannes). In solchen Fällen können auch weiterhin Anträge gestellt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an das ZBFS.
Auszahlungsanträge für bewilligte Maßnahmen können weiterhin gestellt werden.

 

Online-Auszahlungsantrag

Die Zuwendung kann erst nach Abschluss der Behandlung und Abrechnung mit allen beteiligten Krankenkassen abgerufen werden.

Online-Auszahlungsantrag

Bevor Sie mit dem Ausfüllen starten: Halten Sie Ihren Zuwendungsbescheid zum jeweiligen Behandlungszyklus bereit, um erforderliche Angaben, insb. unser aktuelles Aktenzeichen, hieraus entnehmen zu können. Alle Belege über eingelöste Rezepte und Ihre Arzt- und Laborrechnungen sind beizufügen, zusätzlich alle Nachweise über etwaige Kostenerstattungen. Die Belege können als pdf-Datei oder als Bild (jpg, png) hochgeladen werden. Achten Sie beim Fotografieren bzw. Scannen auf die Lesbarkeit der erzeugten Dateien.

Bitte halten Sie ferner die Steuer-Identitätsnummer (Steuer-ID) des Zahlungsempfängers (Antragstellerin oder Antragsteller) bereit.
Informationen zur Steuer-ID (Wo finde ich diese? Wie kann sie erneut angefordert werden?) finden Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern.

Der Antrag wird erst gesendet, wenn Sie am Ende Ihrer Eingaben nochmals auf den Button „weiter“ klicken. Danach erscheint die Meldung „Einreichen erfolgreich“. Erst dann haben Sie einen rechtswirksamen Auszahlungsantrag bei uns gestellt.

Beachten Sie bitte, dass der Auszahlungsantrag spätestens am letzten Tag des im Zuwendungsbescheid festgelegten Bewilligungszeitraums beim ZBFS eingegangen sein muss.

Die Zuwendung für Ehepaare beträgt für alle vier Behandlungszyklen jeweils
bis zu 50 Prozent des verbleibenden Eigenanteils, für Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft für den ersten bis dritten Behandlungszyklus bis zu 25 Prozent, für den vierten Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des verbleibenden Selbstkostenanteils.

Die Höchstbeträge für alle Paare betragen bei IVF-Behandlung im ersten bis dritten Behandlungszyklus 800 Euro, im vierten Behandlungszyklus 1.600 Euro, bei ICSI-Behandlung im ersten bis dritten Behandlungszyklus 900 Euro, im vierten Behandlungszyklus 1.800 Euro.

Rechenbeispiel

Beispiel 1
Ehepaar, 1. Behandlungszyklus, IVF-Behandlung

Die Zuwendung berechnet sich wie folgt:

Gesamtausgaben für die Behandlung                                  2.939,04 €
abzüglich Kostenerstattung der Krankenkasse und/oder
Beihilfe-/Heilfürsorgestelle und/oder privaten                                          
Zusatzversicherung und/oder weiterer Leistungsträger                                                                     1.469,52 €
verbleibender  Eigenanteil                                                    1.469,52 €

davon 50 %                                                                              734,76 €

kaufmännisch gerundet auf volle Euro                                     735,00 €
höchstens jedoch                                                                     800,00 €

Bewilligte Zuwendung somit                                                 735,00 €

Beispiel 2
Nichteheliche Lebensgemeinschaft, 3. Behandlungszyklus, ICSI-Behandlung

Die Zuwendung berechnet sich wie folgt:

Gesamtausgaben für die Behandlung                                   8.436,85 €
abzüglich Kostenerstattung der Krankenkasse und/oder
Beihilfe-/Heilfürsorgestelle und/oder privaten                                          
Zusatzversicherung und/oder weiterer Leistungsträger                                                                      2.635,17 €
verbleibender Sellbstkostenanteil                                          5.801,68 €

davon 25 %                                                                            1.450,42 €

kaufmännisch gerundet auf volle Euro                                   1.450,00 €
höchstens jedoch                                                                      900,00 €

Bewilligte Zuwendung somit                                                  900,00 €

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter:

Antworten auf häufige Fragen/FAQs zum Förderverfahren auf familienland.bayern.de

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Schwanger in Bayern

Informationsportal des Bundesfamilienministeriums

Fördercheck

Schwangerschaftsberatungsstellen in Bayern

Kinderwunschzentren

 

Kontaktdaten

Hilfe und Auskunft zum Förderverfahren erhalten Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Servicetelefon: 0921 605-3677
Montag bis Donnerstag vormittags

Für Anträge Amtsangehöriger besteht eine Sonderzuständigkeit. Nähere Informationen dazu im Intranet des ZBFS unter:
Mitarbeiter-Service/Personal/Verfahren Amtsangehöriger.

Zur Kontaktaufnahme können Sie auch das Kontaktformular des ZBFS nutzen. Wählen Sie dabei unter Themenbereich bitte "Förderung und ESF/Förderung Kinderwunschbehandlung" aus. Bitte beachten Sie, dass wir aus Datenschutzgründen ggf. nur per Brief anworten können.

Anschrift:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth

Tel.: 0921 605-3677 (Mo. bis Do. vormittags)
Fax: 0921 605-5806500

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