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Inklusionsimpuls Bayern
Mit dem neuen Modellprojekt "Inklusionsimpuls Bayern" soll die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen verbessert werden.
Im Rahmen dieses Modellprojekts können Arbeitgeber Prämien erhalten für die Schaffung eines:
- zusätzlichen Ausbildungsplatzes für schwerbehinderte Menschen
- zusätzlichen Arbeitsplatzes für schwerbehinderte ältere Menschen (ab 50)
- zusätzlichen Arbeitsplatzes für langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen (altersunabhängig)
- zusätzlichen Arbeitsplatzes für Beschäftigte aus einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen
„Zusätzlich“ im Sinne der hier getroffenen Regelung ist ein Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz auch dann, wenn ein bereits bestehender Ausbildungs- oder Arbeitsplatz erstmals mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt wird.
(Behinderte Menschen mit einem GdB ab 30 können auf Antrag von der Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen einem Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt werden.)
Die Laufzeit des Modellprojekts ist vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2029.
Prämie Inklusionsimpuls
Prämie:
Arbeitgeber können für jeden neu geschaffenen Ausbildungsplatz sowie für jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz für arbeitslose oder arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen in Abhängigkeit des Grades der Behinderung eine Prämie von bis zu 18.000 Euro erhalten. Die Prämie stellt eine Geldleistung dar, die neben den gesetzlichen Arbeitgeberleistungen zusätzlich zur Verfügung gestellt wird.
Verfahren:
Der Antrag auf Förderung ist spätestens 6 Monate nach Aufnahme des Ausbildungs- / Beschäftigungsverhältnisses beim regional zuständigen ZBFS-Inklusionsamt zu stellen.
Wenn Sie noch schwerbehinderte Auszubildende bzw. schwerbehinderte Arbeitnehmende suchen, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Agentur für Arbeit .
Födergrundsätze:
Empfehlungen zur Gewährung von Prämien
Antrag
Kontakt
Sie können über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datengeschützte Weise Ihre sensiblen Nachrichten und Dokumente an uns übermitteln.
Informationen über das ZBFS und seine regionalen Standorte finden Sie unter Ihre Landesbehörde.
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