Ausweis

Menschen mit Behinderung genießen besonderen Schutz und haben Anspruch auf besondere Leistungen. Damit sollen behinderungsbedingte Nachteile teilweise ausgeglichen werden.

Wenn Sie schwerbehindert sind (d. h. wenn für Sie ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr festgestellt wurde) erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis. Dieser dient als Nachweis für die Ihnen zustehenden Leistungen.

Ausweis für schwerbehinderte Menschen Vorderansicht

Ausweis für schwerbehinderte Menschen Rückseite

Neben dem Grad der Behinderung können in dem Schwerbehindertenausweis auch Merkzeichen ausgewiesen sein.

Der Ausweis wird im Scheckkartenformat ausgegeben. Wir benötigen dazu ein aktuelles Foto von Ihnen. 

Weitere Informationen finden Sie im "Wegweiser für Menschen mit Behinderung" (siehe das Info-Kästchen rechts).

Gleichstellung

Behinderte Menschen mit Grad der Behinderung unter 50 erhalten keinen Ausweis.

Wenn Sie über einen Grad der Behinderung von 30 oder 40 verfügen, können Sie sich aber einem schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie infolge Ihrer Behinderung ohne Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.

Die Gleichstellung müssten Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen.