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Rechte im Arbeitsleben

Behinderte Menschen haben im Arbeitsleben besondere Rechte, um Nachteile auszugleichen und die Inklusion im Beruf zu fördern.
Rechtliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX).

Kündigungsschutz

Bei Schwerbehinderung und Gleichstellung besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Soll einem behinderterten oder gleichgestellem Menschen gekündigt werden, muss das Inklusionsamt der Kündigung zustimmen.

Zusatzurlaub

Bei Schwerbehinderung besteht Anspruch auf eine Arbeitswoche Zusatzurlaub.

 

Die Schwerbehinderung muss dem Arbeitgeber für die Inanspruchnahme des Zusatzurlaubs bekannt sein.

Bei Gleichstellung steht kein Zusatzurlaub zu!

Altersrente / Pensionierung

Schwerbehinderte Menschen können eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen. Die gesetzlichen Regelungen wurden mehrmals geändert.Wenden Sie deshalb bei Fragen und mit Ihrem konkreten Anliegen an den Träger der Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherungextern_ende>). Beamte wenden sich an ihre Personalabteilung.


Weitere Rechte

Menschen mit Behinderung haben das Recht auf eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes, gefördert
durch das Inklusionsamt.


Je nach Art und Schwere der Behinderung besteht auch das Recht auf Teilzeitarbeit.

Weitere Informationen finden Sie in unsererem Wegweiser für Menschen mit Behinderung.