Kriegsopferstiftungen
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Bayerische Stiftung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales verwaltet die "Bayerische Stiftung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung".
Ziel der Stiftung ist es, Kriegsopfer und Personen, die wie Kriegsopfer versorgt werden, zu unterstützen. Unterstützungsleistungen sind Zuwendungen und Darlehen.
Die örtlichen Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und Bezirken sowie die Hauptfürsorgestelle beim ZBFS prüfen die Anträge der Hilfesuchenden und leiten diese an die Stiftung weiter.
Die Stiftung hat noch ein weiteres Ziel: Sie unterstützt Menschen mit chronischer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung. Unterstützungsleistungen sind medizinische, berufliche und soziale Förderung und Betreuung.
Bei diesem weiteren Stiftungsziel werden vor allem die Projekte von kleinen Selbsthilfegruppen bezuschusst. Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Bayern als Dachorganisation der einzelnen Selbsthilfeverbände prüft diese Projekte und leitet die Anträge an die Stiftung weiter.
Bayerische Kriegsblindenstiftung
Die Bayerische Kriegsblindenstiftung wurde im Jahre 1933 vom Verein "Bayerische Kriegsblindenfürsorge e.V." gegründet. Diese Stiftung hat sich zur Aufgabe gemacht, die Fürsorge von Kriegsblinden in Bayern zu fördern.
So leistet die Stiftung insbesondere Zuschüsse zu Kur- und Erholungsaufenthalten sowie zur kulturellen Betreuung von Kriegsblinden und deren Begleitpersonen sowie von bedürftigen Witwen von Kriegsblinden. Ebenso fördert die Stiftung bei diesen Menschen die Anschaffung blindengerechter Hilfsmittel.
Zudem fördert die Stiftung die Durchführung von Tagungen, Veranstaltungen und andere Betreuungsmaßnahmen, die der sozialen und gesellschaftlichen Rehabilitation von Kriegsblinden, ihren Ehefrauen und Witwen dienen.
Weitere Informationen zur Kriegsblindenstiftung erhalten Sie beim ZBFS:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstraße 2
95447 Bayreuth
Telefon: 0921 605-3382
Zulegung des Bayerischen Invaliden-, Witwen- und Waisenfonds zur Bayerischen Stiftung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung
Der Bayerische Invaliden-, Witwen- und Waisenfonds (IWWF) wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2019 aufgehoben. Die Aufhebung des Fonds ist in der Weise erfolgt, dass die Stiftung einer Stiftung gleicher Art, der Bayerischen Stiftung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung, zugelegt wurde.
Der ursprüngliche Stiftungszweck des IWWF konnte – auch aufgrund der geringen Erträge – schon seit längerem nur noch zum Teil erfüllt werden.
Das Vermögen der Stiftung ist der Bayerischen Stiftung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung zugeführt.
Der Stiftungszweck der Bayerischen Stiftung für Kriegsopfer wurde durch Satzungsneufassung um den Stiftungszweck des Bayerischen Invaliden, Witwen- und Waisenfonds ergänzt. Eine Förderung der ehemaligen Angehörigen der Deutschen Wehrmacht und der Deutschen Bundeswehr sowie deren Hinterbliebener ist nun über die Bayerische Stiftung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung möglich.