Krankenbehandlung

Die Leistungen der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung richten sich nach den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung, können diese bei Bedarf aber auch ergänzen.

Leistungen der Krankenbehandlung

Dazu gehört neben der ärztlichen, zahnärztlichen und stationären Behandlung von gesundheitlichen Schäden auch die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln und Zahnersatz oder eine medizinische Rehabilitation. Wird durch die Schädigung eine Arbeitsunfähigkeit verursacht, wird Krankengeld gezahlt. Es können auch Fahr- und Reisekosten übernommen werden, die im Zusammenhang mit der Krankenbehandlung entstehen.

Zu den ergänzenden Leistungen der Sozialen Entschädigung zählen insbesondere

  • psychotherapeutische Leistungen,
  • zahnärztliche Leistungen und Mehrleistungen für Zahnersatz,
  • heilpädagogische Leistungen,
  • verschreibungs- oder apothekenpflichtige Arzneimittel sowie
  • über die Krankenhausleistungen hinausgehende Leistungen im Rahmen einer stationären Behandlung.

Pflege

Anspruch auf Leistungen hat, wer aufgrund anerkannter Schädigungen pflegebedürftig ist. Ein Anspruch besteht auch bei Gesundheitsstörungen, die zwar keine Folge der Schädigung sind, aber in Zusammenhang mit anerkannten Schädigungen Pflegebedürftigkeit verursachen.

Hinweis: Über den Pflegegrad entscheidet grundsätzlich die Pflegekasse.

Wenn der Pflegebedarf durch die Leistungen der Pflegekassen nur teilweise gedeckt wird, können ergänzende Leistungen der Sozialen Entschädigung in Anspruch genommen werden.

Dies gilt etwa für

  • Pflegesachleistungen,
  • häusliche Pflege, wenn die Pflegeperson verhindert ist,
  • Pflegehilfsmittel und Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern, sowie
  • Tages-, Nacht-, Kurzzeit- und vollstationäre Pflege.

Die zusätzlichen Leistungen müssen notwendig und die Kosten dafür angemessen sein.