Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge für schwerbehinderte Mitarbeitende im Arbeitsbereich einer WfbM
Das ZBFS ist zuständig für die Erstattung der Beiträge zur Rentenversicherung schwerbehinderter Menschen im Arbeitsbereich einer Werkstätte für behinderte Menschen und Integrationsunternehmen (§ 179 SGB VI).
Die direkte Antragstellung durch Bürgerinnen und Bürger ist nicht möglich.
Kontakt
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Telefon:
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0921 / 605 - 3331
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