Fragen zur Höhe

Wie hoch ist das Krippengeld?

  • Maximal 100 Euro pro Kind und pro Kalendermonat.
  • Ist der monatliche Elternbeitrag geringer, wird das Krippengeld maximal in der tatsächlichen Höhe gezahlt.
  • Beginnt oder endet die Betreuung im Laufe eines Kalendermonats, steht trotzdem der volle Monatsbeitrag (maximal mtl. 100 Euro) zu.
  • Es besteht pro Kind nur einmal Anspruch auf Krippengeld in Höhe von maximal mtl. 100 Euro, auch bei Inanspruchnahme mehrerer BayKiBiG-geförderter Betreuungsangebote (z.B. vormittags Kita, nachmittags Tagespflegeperson). Die Beiträge für mehrere Betreuungen eines Kindes in diesem Sinne können ggf. bis zu einer mtl. Gesamthöhe von 100 Euro addiert werden.