Fragen zur Steuer

Ist das Krippengeld steuerpflichtig?

Das bayerische Krippengeld ist nicht steuerpflichtig und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Bitte beachten Sie aber ggf., dass bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage der als Sonderausgaben abziehbaren Kinderbetreuungskosten das erhaltene Krippengeld vom Bruttobetrag der gezahlten Kinderbetreuungskosten abzuziehen ist.