Zentrum Bayern Familie und Soziales – Ihre Landesbehörde für soziale Leistungen

Wer ist für mich zuständig?

Für Informationen zu der vom Bayerischen Kabinett für Kinder, die ab dem 01.01.2025 geboren werden, beabsichtigten Weiterentwicklung des bisherigen Familien- und Krippengeldes zum Kinderstartgeld besuchen Sie bitte die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Diese wird laufend aktualisiert. 

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist als Landesbehörde für den Gesetzesvollzug zuständig. Die strategische Ausrichtung der geplanten Weiterentwicklung der Leistungen obliegt dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales als federführende Behörde.

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Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist die/Ihre Landesbehörde für soziale Leistungen im Ressort/Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales 

Grußwort der Ministerin

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Grußwort des Präsidenten

Portrait Dr. Norbert Kollmer

Im Namen unserer Landesbehörde heiße ich Sie herzlich willkommen! Besuchen Sie uns gerne rund um die Uhr online - oder in einem unserer sieben Servicezentren vor Ort in den Regionalstellen!

Dr. Norbert Kollmer - Präsident der Behörde

Oft gesucht

Servicetelefon für Familienleistungen vor der Antragstellung

Über das Servicetelefon beantworten wir Ihnen auch ohne Termin Fragen rund um Familienleistungen vor der Antragstellung. (Elterngeld, Bayerisches Familiengeld und Bayerisches Krippengeld)

Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

Telefon: 0931 32090929

Fragen zum gestellten Antrag

Haben Sie Fragen zu Ihrem bereits gestellten Antrag? Wenden Sie sich über unser Kontaktformular an uns.

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Antworten auf Häufige Fragen - FAQ

In den FAQ unserer Fachbereiche finden Sie Antworten auf viele Fragen 

Karriere im ZBFS

Icon Karriere

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales als zentrale Landesbehörde im Ressort des Bayerischen Sozialministeriums bietet in unterschiedlichen Qualifikationsebenen und Berufsfeldern zahlreiche interessante Möglichkeiten des beruflichen Einstiegs und der Weiterentwicklung.
Finden Sie attraktive Stellenangebote.

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Elternbriefe

Das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt möchte Eltern mit den Elternbriefen - es gibt 48 Stück - dabei unterstützen, von Geburt an mit Ruhe, Freude und wachsender Sicherheit die ersten 18 Lebensjahre ihres Kindes zu begleiten. 

Hier geht's zu den Elternbriefen