Newsletter - Januar 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Januar-Ausgabe unseres Newsletters möchten wir Sie über folgende Neuigkeiten aus dem Bereich Arbeitswelt und Behinderung informieren.
Werkstätten:Messe 2023
Vom 19. bis zum 22. April 2023 findet in Nürnberg die bundesweite Werkstätten:Messe statt. An den vier Messetagen zeigen die Werkstätten für behinderte Menschen ihr umfangreiches Angebot an Produkten und Dienstleistungen. Den Messebesuchern eröffnet sich dadurch ein einzigartiger Einblick in die vielfältigen Fähigkeiten der Beschäftigten in den Werkstätten. Die Ausstellung wird durch ein Karriere:Forum und ein Fachvortragsprogramm abgerundet.
Die Werkstätten:Messe ist eine wichtige Begegnungsstätte von Werkstätten und Unternehmen, da Unternehmen die Kosten für Produkte und Dienstleistungen von Werkstätten auf eine eventuell zu zahlende Ausgleichsabgabe teilweise anrechnen können.
Das ZBFS ist ebenfalls auf der Messe vertreten und freut sich auf Ihren Besuch.
Weitere Infos zur Werkstätten:Messe finden Sie unter: www.werkstaettenmesse.de
Schwerbehinderte Menschen in Bayern
In Bayern wird der Grad einer Behinderung (GdB) auf Antrag vom ZBFS festgestellt. Ab einem GdB von mindestens 50 liegt eine Schwerbehinderung vor und es kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Besondere Beeinträchtigungen werden mit einem Merkzeichen (z. B. "Bl" für blind) auf dem Ausweis eingetragen.
In Bayern sind rund 1,23 Millionen Menschen schwerbehindert, die damit Anspruch auf besondere Leistungen zum Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen haben. Für Menschen mit einer Schwerbehinderung besteht im Arbeitsleben ein besonderer Kündigungsschutz. Dieser steht auch bereits ab einem GdB von 30 zu, wenn die Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung bewilligt hat.
482.500 Menschen in Bayern wurde aufgrund ihrer Behinderung vom ZBFS eine Freifahrtberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr ausgestellt.
10.982 Menschen in Bayern sind blind.
Diese und weitere Daten zu festgestellten Behinderungen in Bayern finden Sie in unserer aktuellen Strukturstatistik.
Informationen zu der Feststellung einer Schwerbehinderung und den Nachteilsausgleichen finden Sie auf unseren Internetseiten unter:
Menschen mit Behinderung
Tätigkeitsbericht des bayer. Behindertenbeauftragten
Seit vier Jahren ist Holger Kiesel der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Am 16. Januar 2023 hat er dem Bayerischen Kabinett seinen zweiten Tätigkeitsbericht vorgestellt und damit auch eine Bilanz seiner Arbeit gezogen.
Tätigkeitsbericht des Behindertenbeauftragen
Pressemitteilung zum Tätigkeitsbericht
Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Inklusion sieht Kiesel in Bayern längst noch nicht abgeschlossen. Auch wenn das große Ziel "Bayern barrierefrei 2023" nur teilweise erreicht werde, so bedeute dies nur, dass alle gemeinsam noch härter daran arbeiten müssten. Zudem gelte es, sich neue Ziele zu setzen und Inklusion auch in der Arbeitswelt, im Bereich Wohnen und im Schulwesen entschlossener voranzutreiben.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.behindertenbeauftragter.bayern.de
Initiative Inklusion wird in 2023 fortgeführt
Im Dezember 2011 wurde das Bund-Länder-Programm „Initiative Inklusion“ gestartet, um die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen zu verbessern. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales führte nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Bundesmittel das Programm mit eigenen Landesmitteln aus der Ausgleichsabgabe über das Jahr 2015 hinaus fort.
Auch im Jahr 2023 werden das Handlungsfeld 2 (Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes) und das Handlungsfeld 3 (Förderung zusätzlicher Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen) des ursprünglichen Bundesprogramms "Initiative Inklusion" in Bayern fortgeführt.
Weitere Informationen zu dieser Initiative finden Sie auf unseren Webseiten unter:
Arbeitswelt und Behinderung > Themen und Projekte > Initiative Inklusion
Inklusionsbarometer Arbeit 2022
Das Handelsblatt Research Institute erstellt in Kooperation mit der Aktion Mensch seit 2013 jährlich ein Inklusionsbarometer, um Fortschritte oder Rückschritte bei der Inklusion in der Arbeitswelt zu messen und langfristig zu beobachten.
Download der Studie 2022 als PDF-Datei
Das Inklusionsbarometer Arbeit 2022 zeigt: Die Corona-Krise ist für Menschen mit Behinderung noch nicht ausgestanden. Die Arbeitsmarktsituation für die Betroffenen stabilisiert sich wieder, aber die Folgen der Pandemie halten an. Das belegt unter anderem die hohe Zahl an Langzeitarbeitslosen. Trotz des Fachkräftemangels missachtet der Arbeitsmarkt weiter die Potenziale von Menschen mit Behinderung.
Grafische Darstellung der zentralen Ergebnisse des Inklusionsbarometers
Weitere Informationen und Videos zum Inklusionsbarometer Arbeit 2022 finden Sie auf den Webseiten der Aktion Mensch unter:
www.aktion-mensch.de/inklusion/arbeit/zahlen-daten-fakten
Ihr
ZBFS-Inklusionsamt
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
www.inklusionsamt.bayern.de