Inklusionsamt aktuell
Juli 2022
Preisverleihung "JobErfolg 2022"
Zum 16. Mal ist in diesem Jahr der JobErfolg an engagierte und beispielgebende Arbeitgeber in Bayern verliehen worden.
Am 13. Juli 2022 wurden vier Arbeitgeber bei der Preisverleihungsfeier im Historischen Rathaussaal in Nürnberg ausgezeichnet.
Weitere Informationen über die Auszeichnung JobErfolg und die in diesem Jahr ausgezeichneten Preisträger finden Sie unter: Arbeitgeber > Auszeichnung "JobErfolg"
Juli 2022
Inklusionsamt-Newsletter
Wollen Sie über aktuelle Nachrichten zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben informiert werden?
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Seit November 2021 versenden wir jetzt wieder unseren Newsletter mit aktuellen Themen aus dem Bereich Arbeitswelt & Behinderung.
Unter Informationsmaterial > Newsletter und Service können Sie sich für den Newsletter registrieren und die bereits versendeten Newsletter lesen.
Juli 2022
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Oberfranken
Am 30. Juni 2022 fand in der Jugendherberge Bayreuth die EAA-Auftaktveranstaltung des Integrationsfachdienstes (IFD) Oberfranken statt.
Erfahren Sie mehr zu dieser Veranstaltung.
Weitere Infos zu den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber finden Sie auf unseren Internetseiten unter: Arbeitgeber > Einheitliche Ansprechstellen
Juni 2022
BÜWA Fachtagung
BÜWA – Begleiteter Übergang Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Ziel von BÜWA ist es, aus der Werkstatt dauerhaft
in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln.
Fachtagung am 6. Oktober 2022 in Fürth
Auf dieser Fachtagung lernen Sie die Chancen, die BÜWA für Sie oder Ihre Beschäftigten bietet, aus erster Hand kennen und können über das große Potenzial dieser einmaligen Maßnahme diskutieren.
Flyer zur Fachtagung
Anmelden zur Fachtagung
Anträge zu einer BÜWA-Maßnahme werden vom zuständigen Bezirk entgegengenommen. Der Bezirk koordiniert das Verfahren zwischen den Leistungsträgern Bezirk, Arbeitsagentur und Inklusionsamt.
Mai 2022
Neuerscheinung
ZB Spezial
Wahl der Schwerbehindertenvertretung
Zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November 2022 werden die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) neu gewählt.
Diese neue ZB Spezial beantwortet ausführlich vorhandene Fragen und bestehende Anforderungen an die Einleitung und Durchführung der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung.
Die ZB Spezial ist eine sehr wichtige Arbeitshilfe und berücksichtigt die neueste Literatur und Rechtsprechung. Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen zur Wahl sind diesem Heft ebenso beigefügt wie ein Verzeichnis von relevanten Urteilen, Kommentaren und Zeitschriftenaufsätzen
April 2022
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Aufgrund des Teilhabestärkungsgesetzes sind Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) flächendeckend einzurichten. In Bayern wurden die Integrationsfachdienste vom ZBFS-Inklusionsamt mit der Wahrnehmung dieser Tätigkeit beauftragt.
Die Bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf stellte am 31. März die Einheitlichen Ansprechstellen der Öffentlichkeit vor und schaltete hierbei auch die neue Servicenummer der Ansprechstellen frei. Unter 0800 9040001 stehen künftig allen Arbeitgebern in Bayern Ansprechpartner zur beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderung zur Verfügung.
Die Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen sind:
- Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren,
- Arbeitgeber als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und
- bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern: www.eaa-bayern.de
April 2022
Informationsportal "Bayern barrierefrei"
Mit dem Programm "Bayern barrierefrei" will die Bayerische Staatsregierung vorhandene Barrieren aktiv abbauen und hat hierzu unter www.barrierefrei.bayern.de ein zentrales Informationsportal eingerichtet. Hier erfahren Informationssuchende, was Barrierefreiheit bedeutet und wie diese erreicht werden kann.
Das Informationsportal listet im Menüpunkt Service wichtige Anlaufstellen auf, zu denen auch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) gehört. So fördert beispielsweise das ZBFS-Inklusionsamt, sofern kein anderer Träger vorrangig dafür zuständig ist, die Eingliederung in das Berufsleben mit Leistungen für die behinderungsgerechte und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen. Genauere Informationen zu unseren Leistungen finden Sie auf unseren Webseiten in dem Bereich "Arbeitswelt und Behinderung".
Informationsportal "Bayern barrierefrei": www.barrierefrei.bayern.de
März 2022
Arbeitgeberinfo zur Erhebung der Ausgleichsabgabe
Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet auch schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen und müssen deshalb jährlich bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März eine Anzeige über die Erfüllung ihrer Beschäftigungspflicht für das Vorjahr abgeben.
Hierzu werden die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber im Regelfall von der Bundesagentur für Arbeit angeschrieben. Ein beschäftigungspflichtiger Arbeitgeber hat diese Anzeige allerdings auch unaufgefordert zu erstellen. Wurde in einem Jahr die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, so muss die dadurch anfallende Ausgleichsabgabe bis zum 31. März des Folgejahres beim Integrationsamt bzw. in Bayern beim ZBFS-Inklusionsamt eingegangen sein. Bei einem verspäteten Zahlungseingang wird ein Säumniszuschlag erhoben!
Bei Rechnungen von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen kann die Hälfte des darin ausgewiesenen Arbeitslohns auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden (§ 223 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX). Die jährlich in Nürnberg stattfindende Werkstättenmesse bietet eine optimale Gelegenheit sich über die Produkte und Dienstleistungen der Werkstätten zu informieren.
Genauere Informationen finden Sie unter Ausgleichsabgabe.
März 2022
ZB Info zur SBV-Wahl 2022
ZB Info 1/2022
Wahl der Schwerbehindertenvertretung
Zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November 2022 werden die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) neu gewählt. Zur Vorbereitung dieser Wahl ist eine neue ZB Info erschienen.
Alles Wichtige rund um die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung in diesem Herbst findet sich in der aktuellen ZB Info – übersichtlich, praxisnah und auf den Punkt.
Während der Vorbereitungen zur Wahl tauchen viele Fragen auf. Wer ist wahlberechtigt, wer nicht? Vereinfachtes oder förmliches Wahlverfahren? Wann beginnt und endet die Amtszeit? Wer darf an einer Wahlversammlung teilnehmen? Alle relevanten Fragen zur SBV-Wahl sind in dieser ZB Info für Sie zusammengestellt, übersichtlich aufbereitet und kompetent beantwortet.
ZB Info 1/2022 als PDF herunterladen
bestellbar im Broschüren-Portal
März 2022
Neue Ausgabe des ZB Digitalmagazins
Ausgabe 1/2022
Inklusion auf Rezept
Das ZB Digitalmagazin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) ist in der Ausgabe 1/2022 erschienen.
- Titelthema: Das Medizinunternehmen B. Braun Melsungen AG setzt seit mehr als 20 Jahren eine Inklusionsbeauftragte ein. Warum sich die Investition in Teilhabe auszahlt.
- Besonders: Wie SAP und Integrationsamt Menschen mit Autismus in Beschäftigung bringen
- Ausgezeichnet: Die Firma Knoll beschäftigt erfolgreich Menschen mit Behinderung und wurde dafür ausgezeichnet
- Rechtssicher: Aktuelle Urteile rund um die berufliche Teilhabe
Februar 2022
Leistungen für Inklusionsbetriebe online beantragen
Anträge auf Leistungen für eine betriebswirtschaftliche Beratung, Investitions- oder Personalkosten können für Inklusionsbetriebe ab sofort bei uns auch online gestellt werden. Der Online-Antrag ist dialoggesteuert und die Beantragung dadurch sehr benutzerfreundlich.
Den Online-Antrag und weitere Informationen zu Inklusionsbetrieben, wie z. B. unseren Leitfaden zur Gründung von Inklusionsbetrieben, finden Sie unter: Inklusionsbetriebe
Januar 2021
ZB Bayern 4/2021
EINFACHER, SCHNELLER UND EFFIZIENTER
Das ZBFS-Inklusionsamt wird digitaler
In der ZB Bayern 4/2021 stellt das ZBFS-Inklusionsamt seine neuen digitalen Angebote vor. Die Beantragung von Leistungen ist jetzt auch bequem per Online-Fomular möglich. Die digitale Zeitschrift ZB und der Newsletter informieren zu aktuellen Themen. Über veränderte Arbeitsweisen berichtet der IFD München-Freising, der auf eine Mischung aus Präsenz und digitalen Mitteln setzt.
In der aktuellen Ausgabe blättern
Als barrierefreies PDF herunterladen
Mit der Ausgabe 4/2021 stellt das ZBFS-Inklusionsamt die Herausgabe dieser Zeitschrift ein. Bleiben Sie weiterhin informiert, indem Sie die digitale ZB der BIH und unseren Newsletter abonnieren.
Januar 2022
Werkstättenmesse 2022 findet nicht statt
Die Werkstätten:Messe 2022 in Nürnberg findet nicht wie geplant vom 19. bis 22. Januar 2022 statt. "Dies hat die NürnbergMesse in enger Abstimmung mit dem ideellen Träger, der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM), entschieden, um dem Wunsch der Branche gerecht zu werden und gleichzeitig allen Beteiligten Planungssicherheit zu gewährleisten", so die Veranstalter in einer Pressemitteilung.
Nächster Termin für Deutschlands größte Bildungsplattform und Marktplatz im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung ist vom 19. bis 22. April 2023.
Weitere Informationen zu dieser Messe finden Sie unter: www.werkstaettenmesse.de
Dezember 2021
Leistungen für schwerbehinderte Menschen online beantragen
Menschen mit einer Schwerbehinderung können für ihre Teilhabe am Arbeitsleben eine finanzielle Unterstützung durch das ZBFS-Inklusionsamt erhalten.
Diese Leistungen können schwerbehinderte Menschen jetzt auch direkt per Online-Formular beantragen.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen für Beschäftigte und Selbständige sowie die Online-Antragsformulare finden Sie auf unseren Webseiten unter: Beschäftigte und Selbständige
Dezember 2021
ZB Digitalmagazin Ausgabe 4/2021
Die digitale Ausgabe der ZB Behinderung & Beruf 4/2021 ist erschienen.
Die aktuelle Ausgabe widmet sich in ihrem Schwerpunktthema dem Ehrenamt der Schwerbehindertenvertretung. Weiterhin stellt sie die wichtigsten Neuerungen durch das Teilhabestärkungsgesetz vor und informiert über aktuelle Urteile zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Der Versand der Druckausgabe der ZB wird ab 2022 eingestellt und die ZB wird nur noch als Digitalmagazin herausgegeben. Verpassen Sie keine Ausgabe und abonnieren Sie jetzt das Digitalmagazin.
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Dezember 2021
Arbeitgeberleistungen online beantragen
Das ZBFS-Inklusionsamt unterstützt Arbeitgeber, die Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen oder einstellen wollen.
Unsere Leistungen können von Arbeitgebern jetzt auch bequem per Online-Formular beantragt werden.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen für Arbeitgeber und die Online-Antragsformulare finden Sie auf unseren Webseiten unter Arbeitgeber.
Dezember 2021
Sicherung der Arbeitsentgelte in den Werkstätten für behinderte Menschen
Um Verdienstausfälle aufgrund der Corona-Pandemie für die Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) möglichst zu verhindern, werden auch für das Jahr 2021 Leistungen zur Sicherung der Arbeitsentgelte bereitgestellt. Somit kann jede WfbM grundsätzlich für jeden in einem Quartal durchgängig im Arbeitsbereich beschäftigten Menschen mit Behinderung pro Quartal eine Pauschale von maximal 113 EUR erhalten, wenn der Umsatz des Arbeitsbereichs der WfbM im jeweiligen Quartal pandemiebedingt um mindestens 15 Prozent gegenüber 2019 zurückgegangen ist. Die Gesamtförderung ist auf maximal 40 Prozent der Umsatzeinbußen der förderfähigen Quartale gedeckelt.
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter:
Themen und Projekte > Werkstätten für behinderte Menschen
November 2021
Schulungsangebot des ZBFS-Inklusionsamtes
Kursprogramm 2021
Aufgrund der gegenwärtig hohen Corona-Inzidenzen sind alle restlichen Präsenzkurse des Inklusionsamtes für das Jahr 2021 abgesagt.
Die Onlinekurse finden planmäßig statt.
Kursprogramm 2022
Unser neues Kursprogramm für das Jahr 2022 ist erschienen und die Kurse können ab sofort gebucht werden.
Als eine Neuerung wird ein Teil der Kurse des ZBFS-Inklusionsamtes jetzt auch als Onlinekurs angeboten.
Weitere Informationen zur Bestellung des Kursprogramms und zur Buchung von Kursen finden Sie auf unseren Internetseiten unter Schulungen.
Oktober 2021
ConSozial – Fachmesse der Sozialwirtschaft
Die ConSozial ist die führende Fachmesse der Sozialbranche. Sie bietet für ein Fachpublikum eine einzigartige Möglichkeit sich über aktuelle Entwicklungen in der Sozialwirtschaft und Sozialpolitik zu informieren und auszutauschen.
Das ZBFS ist als große bayerische Sozialbehörde natürlich ebenfalls vom 10. bis 11. November auf der ConSozial in Nürnberg anzutreffen. Wir freuen uns in Halle 3A am Stand 314 auf einen regen Besuch von Akteuren und Akteurinnen aus der Sozialwirtschaft.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der ConSozial.
Oktober 2021
Digitaler Arbeitgeber-Service:
Antrag auf Zustimmung zu einer beabsichtigten Kündigung -
jetzt auch mit Online-Antragsformular
Das Arbeitsverhältnis von schwerbehinderten Menschen steht unter einem besonderen gesetzlichen Schutz.
Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrations- bzw. Inklusionsamtes.
Unser neues Online-Antragsformular steht Ihnen jetzt unter Kündigen zur Verfügung.
Oktober 2021
Kontaktaufnahme zum ZBFS-Inklusionsamt bei Prävention und Betrieblichem Eingliederungsmanagement -
jetzt auch mit Online-Kontaktformular
Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) sind zwei wichtige Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsverhältnissen mit schwerbehinderten Menschen. Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wurde im ZBFS ein Online-Kontaktformular entwickelt, um eine einfache und schnelle Kontaktaufnahme mit dem ZBFS-Inklusionsamt zu ermöglichen.
Unser neues Online-Kontaktformular steht Ihnen jetzt unter Prävention und BEM zur Verfügung.
Oktober 2021
Neuer ZB Ratgeber: Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind nach § 181 SGB IX verpflichtet einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen.
Nicht alle Arbeitgeber kommen dieser Verpflichtung nach, oft aus reiner Unkenntnis.
Dieser von der BIH herausgegebene ZB Ratgeber informiert über die Bestellung eines Inklusionsbeauftragten und seine Aufgaben.
weitere Infos & PDF-Datei
bestellbar im Broschüren-Portal
Weitere Publikationen finden Sie unter Broschüren.
Ausgabe Nr. 3/2021 von
"ZB Behinderung & Beruf" und "ZB Bayern"
Die neue Ausgabe der bundesweiten Zeitschrift "ZB Behinderung & Beruf" und die bayerische "ZB Bayern" stehen nun online zur Verfügung.
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Die Ausgabe 3/2021 der "ZB Behinderung & Beruf“ gibt es nun komplett digital.
Das Titelthema dieser Ausgabe lautet: "Unerhört gut sehen"
Ein Videobeitrag im neuen Digitalmagazin berichtet über die Beschäftigung von Gehörlosen in der Aufbereitung von OP-Instrumenten bei der Hamburger Firma KLE.
Hier abonnieren Sie die digitale ZB:
Digital-Abonnement | ZB Behinderung und Beruf
Die ZB Bayern blickt zurück auf die Firma RO/SE in Niederbayern, die vor zehn Jahren den JobErfolg erhalten hat.
www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/informationsmaterial/zb-bayern
Fahrgelderstattung an Verkehrsbetriebe -
jetzt mit Online-Antrag
Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im ZBFS wurde ein Online-Antrag auf Erstattung von Fahrgeldausfällen entwickelt, um den Verkehrsbetrieben einen einfachen und schnellen Zugang zu den Leistungen des Inklusionsamtes zu ermöglichen. Den Antrag finden Sie unter:
www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/mobilitaet/verkehrsbetriebe
Ausgabe Nr. 2/2021 von
"ZB Behinderung & Beruf" und "ZB Bayern"
Die neue Ausgabe der bundesweiten Zeitschrift "ZB Behinderung & Beruf" mit der bayerischen Beilage "ZB Bayern" steht nun online zur Verfügung.
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Die Ausgabe 2/2021 der "ZB Behinderung & Beruf“ (linkes Bild) geht in ihrem Leitartikel auf ein fundamentales Grundrecht ein: Die Inklusion. Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung blickt auf seine Amtszeit zurück und zieht ein Fazit. Auf die Inklusion von Menschen mit Behinderung hat auch die Corona-Pandemie ihre Auswirkungen.
Die Ausgabe 2/2021 der "ZB Bayern“ (rechtes Bild) berichtet, wie die besonderen Herausforderungen durch die Corona-Krise von den Werkstätten für behinderte Menschen in Bayern bewältigt wurden. Hilfe kam auch vom ZBFS-Inklusionsamt, das unbürokratisch und schnell Fördergelder auszahlte.
Angaben zu der Bestellung der Zeitschriften und die barrierefreien PDF-Dateien der bisherigen Ausgaben der "ZB Bayern" finden Sie unter Zeitschrift "ZB Bayern".
März 2021
BIH-Jahresbericht 2019 | 2020
Der Jahresbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) ist die Leistungsbilanz der Arbeit der Integrationsämter.
Er enthält detaillierte Zahlen über
- die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen
- die finanziellen Förderungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe
- die Prävention und den besonderem Kündigungsschutz
- die Angebote der Integrationsämter für Information und Bildung
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der BIH.
Februar 2021
Aktueller Beschluss des ArbG Stuttgart zur Bestellung eines Wahlvorstandes für die SBV-Wahl
In einem Betrieb ohne Schwerbehindertenvertretung wird ein Wahlverfahren eingeleitet durch eine Versammlung der schwerbehinderten und gleichstellten behinderten Beschäftigten, in der ein 3-köpfiger Wahlvorstand gewählt wird. Die Gesamtschwerbehindertenvertretung ist nach § 180 Abs. 6 Satz 1 SGB IX nicht berechtigt, aktiv auf die Wahl eines Wahlvorstandes hinzuwirken (ArbG Stuttgart, Beschluss vom 26. Januar 2021, AZ: 7 BVGa 1/21).
Quelle: Aktuelles der BIH
Dezember 2019
Preisverleihung JobErfolg
Am 3. Dezember 2019 fand im Aurelium in Lappersdorf die feierliche Preisverleihung des JobErfolg 2019 statt.
Weitere Informationen über den JobErfolg und die Preisträger finden Sie unter Auszeichnung JobErfolg.
Oktober 2019
REHADAT-Wissensreihe: Wie sich die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestalten lässt.
REHADAT hat in einer Wissensreihe ein Folge von sehr lesenswerten Informationsschriften zur Gestaltung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen herausgegeben. Die einzelnen Publikationen dieser Reihe vermitteln profundes Wissen zu Erkrankungen oder Behinderungen und zeigen auch Lösungen für individuelle Arbeitsgestaltungen (z.B. Hilfsmittel, technische Arbeitshilfen, Baumaßnahmen, organisatorische Maßnahmen oder personelle Unterstützung) auf.
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Neben den drei oben dargestellten Schriften zu Autismus, Sehbehinderung und Blindheit, sowie Rollstuhlnutzenden sind z.B. auch Schriften zu Depressionen, Diabetes, Inkontinenz, Multiple Sklerose und Epilepsie erschienen.
Alle Publikationen dieser Wissensreihe finden Sie hier.
Januar 2018
ZBFS-Integrationsamt wird zu ZBFS-Inklusionsamt
Mit Inkrafttreten des Bayerischen Teilhabegesetzes I (BayTHG I) zum 17. Januar 2018 hat sich unsere Amtsbezeichnung geändert und lautet jetzt Inklusionsamt.
In Bayern werden somit die Aufgaben des Integrationsamtes nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) vom Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales wahrgenommen. (Art. 66a Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze - AGSG)
Januar 2018
SBV Guide aktualisiert
Der seit Jahren bewährte Praxisleitfaden für die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist in einer inhaltlich aktualisierten und optisch neu gestalteten Fassung verfügbar.
weitere Infos & PDF-Datei
bestellbar im Broschüren-Portal
Weitere Publikationen finden Sie unter Broschüren.
Januar 2018
Am 1.1.2018 ist die nächste Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft getreten
Das Schwerbehindertenrecht ist jetzt im Teil 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt, bisher war es dessen Teil 2. Dadurch verschiebt sich im großen Umfang die Paragrafenfolge.
Genauere Informationen zu den Änderungen im Schwerbehindertenrecht finden Sie kompakt zusammengestellt auf dieser Seite der BIH. Die dort aufgeführten Publikationen finden Sie auch auf unserer Broschürenseite inkl. der Angaben zu der Bestellmöglichkeit.
Generelle Informationen zum BTHG befinden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
November 2017
Neue ZB Recht
Durch das Bundesteilhabegesetz wird das Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) geändert, zudem wird im großen Umfang die Paragrafenfolge verschoben. Diese Publikation in der Reihe ZB Recht enthält den ab 1.1.2018 gültigen Gesetzestext.
Sozialgesetzbuch IX (in der ab 2018 gültigen Fassung)
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Stand: Juli 2017
hier als PDF-Datei erhältlich
bestellen im Broschüren-Portal
Inhalte:
- Sozialgesetzbuch (SGB) IX Teil 1-3
- Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
- Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung (SchwbVWO)
- Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
- Werkstättenverordnung (WVO)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Herausgeber:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
Weitere informative Publikationen finden Sie unter Broschüren.
April 2017
Inklusion in Bayern - Wir arbeiten miteinander
Immer mehr Menschen mit und ohne Behinderung arbeiten ganz selbstverständlich miteinander.
Im folgenden Video (mit Audiodeskription) berichten Arbeitgeber und Personalverantwortliche über ihre Erfahrungen mit Inklusion.
Auf der Website „Arbeitswelt inklusiv“ des Bayerischen Arbeitsministeriums erfahren Sie mehr darüber, wie Inklusion in der Arbeitswelt funktioniert und warum sie sich für alle lohnt.
Abkürzungen
BIH: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen